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Zitat von: FoxtrotUniform am 27. November 2015, 00:55:09Wie man zu dieser alles verallgemeinernden, pauschalisierenden Konglusion kommt, erschließt sich mir nicht in Gänze. Denn dass man darüber in einem Forum diskutieren möchte, zeigt doch schon ein erhebliches Interesse daran. Auf mich leicht überheblich wirkende Einschätzungen im Sinne von "Diese Leute sind alle doof" machen eine sachliche Diskussion von vornherein unmöglich. Foren und Diskussionen sind dazu da, den Hochizont zu erweitern. Nicht, um andere für doof zu erklären. Und selbst wenn, sollte man dann vielleicht versuchen, die vermeintlich Doofen aufzuklären.
Es artet mal wieder total aus. Zunächst muss man feststellen, dass der RV Bundeswehr für Leute konzipiert ist, die kein Interesse haben, sich intensiv mit der Thematik DU zu beschäftigen.
Zitat von: FoxtrotUniform am 27. November 2015, 00:55:09Mein persönliches Interesse liegt beim DU-Anteil. Also eine Aufstockung des Ruhegehaltes nach einer Dienstunfähigkeit im finanziell ungünstigsten Fall, zum Beispiel Freizeitunfall oder Krankheit. Hier entsteht definitiv eine Versorgungslücke; in meinem Falle derzeit durch einen Ruhehgehaltssatz von 58,64%.
Außerdem muss differenziert werden, ob wir üner den "DU" Anteil oder den Teil "kapitalbildende Lebensversicherung" reden. Um intensive Diskussionen zu vermeinden, werde ich - insbesondere TylerDurdens - Kommentare erstmal unkommentiert stehen lassen.
Zitat von: Andi am 26. November 2015, 14:50:13Vielleicht reden wir ja ein wenig aneinander vorbei. Also der Versicherungsausfall im Sinne §63b (3) S. 2 "Der Ausgleich für ausgefallene Versicherungen wird der natürlichen Person gewährt, die der Soldat im Versicherungsvertrag begünstigt hat." bezieht sich, wenn ich das richtig verstehe, ausschließlich auf den Todesfall, denn:
Der Schadenausgleich nach §63b SVG wird bei allen Versicherungsausfällen bei denen sich der Versicherer auf die Kriegsklausel beruft in angemessener Weise gezahlt. Und in welche Verträge der Versicherer diese Klausel aufnimmt ist ihm überlassen.
Prominentes Beispiel sind hier zwar immer wieder Lebens- und Unfallversicherungen, aber die Leistung ist nicht auf diese Versicherungsarten beschränkt.
Zitat von: Andi am 26. November 2015, 12:09:25Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17Äh, das ist der Kern der Versicherungswirtschaft und kein Nachteil, sondern nebenbei auch noch Grundlage eines sozialen Miteinanders.
Die Nachteile liegen auf der Hand: Die Prämie ist für alle Soldaten gleich kalkuliert, sodass der Schreibtischtäter das Risiko des Kommandosoldaten mitfinanziert.
Zitat von: Tommie am 26. November 2015, 13:07:34
Beispiel: Ich als Familienvater habe eine Risiko-Lebensversicherung über € 200.000,-- abgeschlossen! ich zeige der Versicherung einen Einsatz an, werde in diesem Einsatz getötet und die Versicherung zahlt unter verweis auf das passive Kriegsrisiko nicht. dann zahlt der Bund eben, aber nur bis zu einer Obergrenze, die man meinen Hinterbliebenen dann schon mitteilen wird!
Zitat von: Andi am 26. November 2015, 12:09:25Weigert sich die Versicherung zu leisten und hat der versicherungsnehmende Soldat alle seine Obliegenheitspflichten erfüllt - z.B. der Versicherung den Einsatz anzuzeigen - dann leistet der Dienstherr im Rahmen der gesetzlichen Obergrenzen anstatt des Versicherers.
Zitat von: Andi am 26. November 2015, 12:09:25
Aber ganz nebenbei ist es grundsätzlich völlig egal, ob passives oder aktives Kriegsrisiko durch eine Versicherung abgedeckt werden oder nicht. Weigert sich die Versicherung zu leisten und hat der versicherungsnehmende Soldat alle seine Obliegenheitspflichten erfüllt - z.B. der Versicherung den Einsatz anzuzeigen - dann leistet der Dienstherr im Rahmen der gesetzlichen Obergrenzen anstatt des Versicherers. Es gibt also - auch bei Nichtleistung im Falle eines Schadens durch Kriegsrisiko - keine Versorgungslücke.
Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Die Nachteile liegen auf der Hand: Die Prämie ist für alle Soldaten gleich kalkuliert, sodass der Schreibtischtäter das Risiko des Kommandosoldaten mitfinanziert.
Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Der große Vorteil ist, dass auch Soldaten die zur Hochrisikogruppe zählen (KSK, Fallschirmjäger, Piloten...) hier eine Absicherung im Auslandseinsatzberfahren.
Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Die Nachteile liegen auf der Hand: Die Prämie ist für alle Soldaten gleich kalkuliert, sodass der Schreibtischtäter das Risiko des Kommandosoldaten mitfinanziert. Der Vertrag ist unflexibel, da er pauschal nur bis zum 55 (?) abgeschlossen werden kann (das gilt für den DU-Teil). Einem Zeitsoldat fehlen bis zum Renteneintritt also circa 12 Jahre.
Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Das Verhältnis von Prämie zu Leistung ist schlechter als bei Produkten vergleichbarer Mitbewerber (Werbung gibt's keine) und die Dienstunfähigkeitsklausel sollte jeder mal mritisch hinterfragen.
Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Es gibt auf dem freien Markt auch Produkte, die das passive(!) Kriegsrisiko absichern, auch bei Dienstunfähigkeit zahlen (genau die Klausel prüfen), Soldaten in Risikogruppen hinsichtlich ihrer Verwendung, TSK und des Dienstgrads einstufen und vorallem auch bis zum 65 Lebensjahr Versicherungsschutz bieten.
ZitatJenseits solcher individuellen Vereinbarungen haben die Versicherer in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium festgelegt, dass Soldaten während Auslandseinsätzen keine Prämien zahlen müssen, aber auch im Schadensfall keine Leistungen erhalten. Während das in der Unfallversicherung gilt, wird in der Lebensversicherung nach aktivem und passivem Kriegsrisiko unterschieden.
ZitatVertrag ist unflexibel, da er pauschal nur bis zum 55
Zitat von: OStGefr B.Schmitt am 19. November 2015, 14:36:58
Wer sich nur Ansatzweise mit den Produkten des Rahmenvertrags auseinandersetzt wird feststellen das sie weder Flexibel noch transparent sind. oder Zeitgemäß.
Es gibt dinge die im Leben sehr wichtig sind, und eine DU die im Fall der Fälle zahlt steht da ganz weit oben.
Niemand hat Lust sich im Schadensfall mit dem Versicherungsunternehmen auseinanderzusetzen, und zu beweisen das man Dienstunfähig ist. Auf das Thema Erwerbsunfähigkeit fange ich Garnicht erst an
Es reicht nicht sich immer auf § 63c SVG zu berufen.... lieber Rahmenvertrag