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Zusammenfassung

Autor Getulio
 - 26. November 2015, 23:25:21
Zitat von: Ralf am 26. November 2015, 23:15:19
Na da bin ich ja froh, dass ich das in einem Satz beantworten konnte:-)

Touché, wäre ich da geneigt zu sagen.  ;D
Autor Ralf
 - 26. November 2015, 23:15:19
Na da bin ich ja froh, dass ich das in einem Satz beantworten konnte:-)
Autor Elvis22
 - 26. November 2015, 15:20:49
Zitat von: F_K am 26. November 2015, 15:10:25
Nochmal:

ZitatDamals war es so, dass die Inhalte des CAT A bei den zivilen Auszubildenden sehr wohl Bestandteil der Ausbildung war, wenn auch nicht offiziell.

Die "Zivilen" mögen dass innerhalb der Zeit ihrer Ausbildung gemacht haben, aber es war (damals) nicht Bestandteil des Lehrplanes der IHK (weil es sonst geprüft worden wäre).

Deine Hinweise sind schon richtig, sollten aber etwas exakter sein.

Jetzt willst du mich aber auf den Arm nehmen, oder?

Wie exakt soll ich es denn bitte noch ausdrücken, damit auch du es verstehst??
Du zitierst mich sogar noch...

ZitatDamals war es so, dass die Inhalte des CAT A bei den zivilen Auszubildenden sehr wohl Bestandteil der Ausbildung war, wenn auch nicht offiziell.

Wenn sich hier jemand nicht exakt Ausdrückt, dann wohl du. Sonst hätte ich dir ja auch die Ausführungen des BIBB nicht verlinken müssen, die dir ja offenbar fremd waren.

Naja, die Eingangsfrage dürfte ja beantwortet sein.
Falls du wiederum noch ein bisschen Klugscheißen möchtest, mach das doch bitte in Themen von denen du wenigstens ein bisschen Ahnung hast. Es ist nämlich verdammt Anstrengend zig mal das gleiche zu erklären, nur weil jemand es nicht begreifen will und Teilsätze einfach überliest.
Autor F_K
 - 26. November 2015, 15:10:25
Nochmal:

ZitatDamals war es so, dass die Inhalte des CAT A bei den zivilen Auszubildenden sehr wohl Bestandteil der Ausbildung war, wenn auch nicht offiziell.

Die "Zivilen" mögen dass innerhalb der Zeit ihrer Ausbildung gemacht haben, aber es war (damals) nicht Bestandteil des Lehrplanes der IHK (weil es sonst geprüft worden wäre).

Deine Hinweise sind schon richtig, sollten aber etwas exakter sein.
Autor Elvis22
 - 26. November 2015, 13:28:10
Zitat von: nicole1970 am 26. November 2015, 13:14:59
Danke für eure Auskunft.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, hat er, nach erfolgreicher Prüfung, einen normalen anerkannten Beruf, muss jedoch, um im Zivilen damit arbeiten zu können die nötigen Lizenzen nachträglich machen.


Wie Ralf schon eingangs schrieb ist der Beruf ganz normal anerkannt.

Er schreibt auch die gleiche Prüfung wie jeder andere Auszubildende auch.

Selbstverständlich kann er damit auch zivil arbeiten, nur sind in der Luftfahrtbranche eben benannte Lizenzen zu beachten.
In der Vergangenheit war es so, dass diese eben nicht Bestandteil der Ausbildung waren und nachträglich erworben werden mussten. Das war zwar bei zivilen Auszubildenden in der Theorie auch so, wurde aber eben in der Praxis anders gehandhabt, sodass diese oftmals einen Vorteil gegenüber den Auszubildenden der Bundeswehr hatten.

Mit der Neuverordnung (siehe meinen Link), ist dies nun seit 2013 zu weiten Teilen auch offiziell in die Ausbildung integriert. Damit dürfte dieses Problem theoretisch nicht mehr bestehen.
Allerdings war es bei mir z.B. so (2008-2010), dass manche Ausbildungsinhalte nicht behandelt wurden, obwohl diese eigentlich im Ausbildungsplan integriert sind. Grund war die starke Verkürzung der Ausbildung.

Daher einfach nur der Hinweis, dass er darauf achten soll, dass auch die entsprechenden Inhalte für die CAT A Lizenz vermittelt werden. Denn ohne diese geht Zivil garnichts. Durch besagte Verordnung sollte das eigentlich funktionieren, aber es schadet sicherlich nicht, wenn man das vorher weiß. Zumal es eben eine Besonderheit gegenüber anderen Ausbildungsberufen ist.
Autor nicole1970
 - 26. November 2015, 13:14:59
Danke für eure Auskunft.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, hat er, nach erfolgreicher Prüfung, einen normalen anerkannten Beruf, muss jedoch, um im Zivilen damit arbeiten zu können die nötigen Lizenzen nachträglich machen.
Autor Elvis22
 - 26. November 2015, 13:05:06
Zitat von: F_K am 26. November 2015, 12:24:10
@ Elvis22:
[...]
Ergo: CAT X ist nicht Bestandteil der Ausbildung zum FGM.
[...]

Ich korrigiere dich diesbezüglich gerne nochmal:
Das was ich zuvor schrieb bezog sich wie gesagt auf den Stand 2010. Damals war es so, dass die Inhalte des CAT A bei den zivilen Auszubildenden sehr wohl Bestandteil der Ausbildung war, wenn auch nicht offiziell. In dem Punkt hast du vollkommen recht. Daher schrieb ich diesbezüglich auch, dass es in der Praxis so gehandhabt wurde und es an anderen Standorten durchaus anders sein kann.

Damit wurde im Grunde einer Neuverordnung vorgegriffen, die erst 2013 in Kraft trat:
ZitatUm in einem der beiden Berufe in Reparatur- und Instandsetzungsbetrieben der Luftfahrt arbeiten zu können, ist eine CAT A-Lizenz erforderlich. Bis- her wurden die notwendigen Inhalte zum Erwerb der CAT A-Lizenz, die zur technischen ,,Freigabe" des Fluggeräts (z. B. Flugzeug oder Hubschrauber) berechtigt, nach der Ausbildung durch Weiterqualifizierungen in Berufsschulen oder bei anderen Bildungsträgern erworben. Der Lizenzer- werb war mit zusätzlichen Kosten und hohem Zeitaufwand verbunden. In den neuen Ausbildungsverordnungen sind die erforderlichen Kenntnisse für CAT A nun integraler Bestandteil, was die Attraktivität dieses Berufs deutlich stei- gert.

Dieser Vorgriff kam allerdings nur den zivilen Auszubildenden zu Gute und eben nicht denen die die gleiche Ausbildung im Rahmen einer ZAW absolvieren. Wie dies nun im Rahmen der Neuverordnung gehandhabt wird kann ich nicht sagen und daher mein Hinweis an den/die TE dies zu beachten.

Hier der Link, damit wir auch beide vom selben Stand der Dinge ausgehen (das war jetzt nicht böse gemeint):
http://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/download/id/7114 (Veröffentlichung des Bundesinstituts für Berufsbildung)
Autor F_K
 - 26. November 2015, 12:24:10
@ Elvis22:

Ich bezweifle doch überhaupt nicht den Inhalt Deiner Aussage.

Wenn, und das hast Du, Du die Prüfung vor der IHK ohne CAT A ablegen konntest, dann war es wohl kaum Inhalt der Prüfung, oder?

Ergo: CAT X ist nicht Bestandteil der Ausbildung zum FGM.

Dies steht nicht im Widerspruch zu der Tatsache, dass ggf. einige FGM solche Ausbildungen schon innerhalb der Ausbildung absolvieren.
Autor Elvis22
 - 26. November 2015, 10:37:11
Lieber F_K:

du scheinst ja leider wieder einmal die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.
Ich kann also davon ausgehen, dass du bereits eine ZAW zum FGM absolviert und anschließend zivil in dem Beruf gearbeitet hast?
Ich für meinen Teil habe diese ZAW absolviert und weiß im Gegensatz zu dir offenbar wovon ich rede:

Selbstverständlich ist es eine zivile Ausbildung die auch mit dem zivilen Gesellenbrief endet.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die beschriebenen Lizenzen für eine Tätigkeit im zivilen im Grunde unerlässlich sind.
Daher sind diese in der Regel sehr wohl Bestandteil der zivilen Ausbildung. Mag an der stark verkürzten Ausbildungszeit in der ZAW liegen, ist aber auch egal warum es so ist. Fakt ist, dass es so ist.

Und wie der geneigte Leser feststellen kann (so er denn auch aufmerksam liest), bezogen sich meine Ausführungen explizit auf den Zeitraum bis 2010 und den Standort Speyer (Pfalz Flugzeugwerke).

Da man die Ausbildung dort zusammen mit den zivile Auszubildende absolviert, ist es sehr einfach die unterschiede festzustellen. Einer davon ist es nunmal, dass die zivilen Auszubildenden mit Abschluss der Ausbildung gleichzeitig den CAT A erhalten, während dies bei den ZAW'lern eben nicht der Fall ist (Wurde damals mit der stark verkürzten Ausbildungszeit begründet). Gerne kann ich dir ein paar Ansprechpartner nennen, bei denen du diese Infos ebenfalls erhalten wirst

Und jetzt nochmal nur für dich: Ich beziehe mich hier ausdrücklich auf die Praxis am Standort Speyer. Dies mag an anderen Standorten anders aussehen. Da kannst du mir mit deinem theoretischen Halbwissen auch viel erzählen, ändert leider nichts.

Wichtig für den TE ist in erster Linie, dass man mit dem reinen Gesellenbrief nicht einfach nach der Dienstzeit anfangen kann bei Lufthansa (Beispiel!) zu arbeiten, ohne die entsprechenden Lizenzen. Ein Tischler beispielsweise benötigt so etwas nicht, daher kann man auf diese Besonderheit durchaus hinweisen.
Autor F_K
 - 26. November 2015, 09:58:42
@ Elvis22:

Die Ausbildung zum Fluggerätemechaniker ist eine ZIVILE Ausbildung und endet mit dem "zivilen" Gesellenbrief, insoweit ist da keine Anerkennung notwendig, weil es identisch zur (zivilen) Ausbildung ist.

Die Lizenzen sind KEIN Anteil dieser zivilen Ausbildung.
Autor Elvis22
 - 26. November 2015, 09:41:05
Vorsicht!

Im Grunde hat Ralf recht.
Das Problem ist, dass man gerade als Fluggerätemechaniker unterschiedliche Lizenzen/Berichtigungen benötigt, ohne die man im zivilen nahezu keinerlei Möglichkeit hat zu arbeiten. Nennen sich beispielsweise CAT A, CAT B, CAT C (ganz grob, da gibt es noch Unterstufen).
Im militärischen Bereich sind diese nicht wichtig, da man durch die "Fachausbildung" auf das jeweilige Muster sozusagen eine Bundeswehrinterne Lizenz erhält seine Arbeit durchzuführen und zu dokumentieren.
Im zivilen hingegen ist eine Einstellung ohne entsprechenden CAT nahezu ausgeschlossen, da du ohne diesen deine Arbeit nicht selbstständig durchführen und abzeichnen darfst. Es muss also jemand die Verantwortung für deine Arbeit übernehmen.

Während der ZAW erhält man lediglich einige Module, die man für die entsprechende CAT braucht.

Natürlich lässt sich dies im Anschluss an die Dienstzeit über den BFD nachholen, ist aber zum einen auch nicht ganz billig und man sollte es durchaus wissen.

Das ist der Stand von 2010 bezogen auf die FGM-Ausbildung in Speyer. Es haben sich damals einige recht massiv über diese Praxis beschwert. Sollte sich also inzwischen etwas geändert haben, so möge man mich korrigieren.
Autor Ralf
 - 26. November 2015, 04:16:45
Ja, das ist es.
Autor nicole1970
 - 26. November 2015, 01:50:14
Hallo,

mein Sohn war die letzten 3 Tage zum Eignungstest in Wilhelmshaven. Er hat sich für die Laufbahn der Unteroffiziere beworben und hat die Eignung auch bekommen. Dienstbeginn wird zum 01.10.16 sein. Er macht dann die Ausbildung zum Fluggerätemechaniker Triebwerkstechnik. Ist dies Ausbildung dann im Zivilen anerkannt? Sprich hat er dann einen " Gesellenbrief " ?

Vielen Dank für eure Antworten im voraus,
Nicole