Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 28. November 2015, 01:15:06
Leider hat er meine Frage nach Beginn und Ende der jeweiligen Rufbereitschaft (noch) nicht beantwortet. Wenn die nämlich (beispielsweise) von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr rechnen soll sind das schon zwei Tage, die nicht als Erholungsurlaub angerechnet werden dürfen.
Autor FoxtrotUniform
 - 27. November 2015, 23:41:49
Selbstverständlich ist da nicht rechtens, denn damit schränkt der DV zum Beispiel den Aufenthaltsort während des Urlaubs ein. Außerdem interessiert mich, wie denn die Berechnung des Ausgleichs gem. Dienstzeitsausgleichserlass In dieser Konstellation erfolgen soll?

Autor Jens79
 - 27. November 2015, 20:08:02
Zitat von: KlausP am 27. November 2015, 16:34:23
ZitatKein Dienst, nur Rufbereitschaft und dabei kein Urlaub o.Ä. ist auch nicht richtig.

Selbstverständlich geht das.

Es geht alles was der DV für nötig hält. Wie so oft. Davon mal abgesehen das es weit an der Frage des TE vorbeigeht, denke ich nicht das es einen DV geben wird, der 2 Soldaten 14 Tage lang NUR Rufbereitschaft zukommen lässt, und das als vergleichbare Dienstzeit anrechnen läßt. Aber darum geht es hier ja auch nicht im geringsten.

Autor funker07
 - 27. November 2015, 19:43:20
Wie sähe das für einen "normalen" Wochentag (z.B. Mo, 28.12.) aus? Frei gemäß Dienstplan? Dann auch für alle Soldaten?
Autor KlausP
 - 27. November 2015, 16:34:23
ZitatKein Dienst, nur Rufbereitschaft und dabei kein Urlaub o.Ä. ist auch nicht richtig.

Selbstverständlich geht das.
Autor funker07
 - 27. November 2015, 16:29:41
Also EU und Rufbereitschaft passt nicht.
Kein Dienst, nur Rufbereitschaft und dabei kein Urlaub o.Ä. ist auch nicht richtig.

Könnte die Lösung der Abbau von Stunden/DA sein?
Autor KlausP
 - 27. November 2015, 15:48:43
ZitatNun meine Frage, ich habe über den Zeitraum 10 Tage Urlaub genommen und muss an zwei Tagen jeweils 24 Std in Rufbereitschaft sein.

Nur zum Verständnis für mich:

- Der Urlaub wurde schon genehmigt?
- Die Rufbereitschaft dauert immer von ... bis ... ?
Autor Jens79
 - 27. November 2015, 15:16:11
Rufbereitschaft ist nur fair für diejenigen, die tatsächlich innerhalb 1 Std da sind. Bei uns schaffen das 2/3 der Soldaten nicht. Die sind dann eben im Standort.

Der DV benötigt also 2 Soldaten regulär im Dienst. Dann wird er die auch zum Dienst befehlen.

Er benötigt zwei weitere in Rufbereitschaft. Die haben innerhalb 1 Std am Standort zu sein. Was ist daran unfair?

Außerdem wäre es mir neu, dass es in der Bundeswehr um Fairness geht.
Autor F_K
 - 27. November 2015, 15:00:28
Wie geht der geneigte DV vor, der seine gesamte Einheit am Montag "in den  Urlaub schicken" möchte, und nur 2 Soldaten für Dienste einteilt, aber weitere 2 in Rufbereitschaft benötigt?

(Ohne Urlaub und ohne Dienst dürften die dann "zu Hause" bleiben, wenn diese in 1 h im Dienst sein könnten? Wäre aber sehr unfair ggf. der Rufbereitschaft am Samstag, oder?)
Autor KlausP
 - 27. November 2015, 14:56:23
Zitat von: Jens79 am 27. November 2015, 14:50:39
Man kann keinen Urlaub haben und gleichzeitig Rufbereitschaft.
Es kann nicht sein, das ich in meinem Urlaub innerhalb 1 Stunde am Dienstort sein muss. Dann habe ich kein Urlaub sondern eben Rufbereitschaft.

Darin sind wir uns doch einig, oder?

Hat der TE Montag Dienst und möchte Urlaub haben, muss er 1 Tag Urlaub einreichen. Dann kann er aber auch keine Rufbereitschaft machen.

Genaus so ist das. Wenn er in der Zeit bereits genehmigten Urlaub hat kann ihn auch keiner zur Rufbereitschaft einteilen. Und wer was Anderes zum Besten gibt hat keine Ahnung.
Autor Jens79
 - 27. November 2015, 14:50:39
Man kann keinen Urlaub haben und gleichzeitig Rufbereitschaft.
Es kann nicht sein, das ich in meinem Urlaub innerhalb 1 Stunde am Dienstort sein muss. Dann habe ich kein Urlaub sondern eben Rufbereitschaft.

Darin sind wir uns doch einig, oder?

Hat der TE Montag Dienst und möchte Urlaub haben, muss er 1 Tag Urlaub einreichen. Dann kann er aber auch keine Rufbereitschaft machen.


Autor F_K
 - 27. November 2015, 14:36:58
@ Jens79:

Wie sieht die Vorgehensweise aus, wenn am Montag "eigentlich" normal Dienst wäre, der TE aber eben keinen Dienst machen möchte (also Urlaub nimmt), aber dann trotzdem Rufbereitschaft hat?

(Damit wäre aus meiner Sicht der Montag halt ein "Samstag" - die Rufbereitschaft wird vergütet. Wenn der TE das nicht möchte, muss er mit seinem DV klären, dass er eben für die Rufbereitschaft nicht zur Verfügung steht).
Autor Jens79
 - 27. November 2015, 14:07:50
10 Stunden, nicht Sekunden.  ::)
Autor Jens79
 - 27. November 2015, 14:01:29
Was soll denn damit sein? Montag bis Freitag wird Normal Dienst gemacht. Die Rufbereitschaft am WE wird wie folgt angerechnet:

Die geleisteten Stunden der Rufbereitschaft werden am Ende des Kalendermonats zusammengerechnet. Davon werden 10 Stunden abgezogen und 1/8 als Dienstzeit angerechnet.



Edit:
Aus Sekunden wurden Stunden.
Autor F_K
 - 27. November 2015, 13:57:15
Was ist den mit Rufbereitschaft an einem Samstag (an dem die Einheit keinen Regeldienst hat)?