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Zitat von: KlausP am 27. November 2015, 16:34:23ZitatKein Dienst, nur Rufbereitschaft und dabei kein Urlaub o.Ä. ist auch nicht richtig.
Selbstverständlich geht das.
ZitatKein Dienst, nur Rufbereitschaft und dabei kein Urlaub o.Ä. ist auch nicht richtig.
ZitatNun meine Frage, ich habe über den Zeitraum 10 Tage Urlaub genommen und muss an zwei Tagen jeweils 24 Std in Rufbereitschaft sein.
Zitat von: Jens79 am 27. November 2015, 14:50:39
Man kann keinen Urlaub haben und gleichzeitig Rufbereitschaft.
Es kann nicht sein, das ich in meinem Urlaub innerhalb 1 Stunde am Dienstort sein muss. Dann habe ich kein Urlaub sondern eben Rufbereitschaft.
Darin sind wir uns doch einig, oder?
Hat der TE Montag Dienst und möchte Urlaub haben, muss er 1 Tag Urlaub einreichen. Dann kann er aber auch keine Rufbereitschaft machen.