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Autor Silversurfer
 - 29. November 2015, 14:31:16
Meine Frage wurde bereits beantwortet, Danke :)
Autor Silversurfer
 - 29. November 2015, 14:28:19
Hallo,

ich habe mich ebenfalls für den gehobenen technischen Dienst beworben, den CAT-Test habe ich bereits bestanden. In zwei Wochen habe ich den 2. Teil des Auswahlverfahrens.
Dazu habe ich zwei Fragen:
Welche Themen standen bei dem Aufsatz und dem Kurzvortrag zur Auswahl?
Wie läuft das Rundgespräch und das Abschlussinterview ab ( bspw. welche Fragen gestellt werden, usw.)?
Gruß
Autor Ralf
 - 28. November 2015, 14:04:48
Die Verwendungsaufbaukonzepten gibts derzeit für OffzTrD. Für MilFD bzw. Uffz m.P. sollen sie noch erarbeitet werden. Von dem Rechtspflegepapier (ich nenns mal Papier, weil ich nicht weiß, ob es eine Weisung, Konzept o.ä. ist), hatte ich mal in einem frühen Entwurfsstadium eine Version. Zumindest zu diesem Zeitpunkt hätte ich es noch nicht als Verwendungsaufbaukonzept bezeichnet. kann sich durchaus in der Finalisierung geändert haben, wenns denn mittlerweile veröffentlicht wurde. Ich schau auch mal am Montag.

Aber ja, das ist ja unabhängig von der hier geführten Diskussion. I.d.R. geht es über Bewerbungen, gibt es keine Verwendungsaufbaukonzepte, können Beamte recht lange auf dem selben Dienstposten verbleiben, Versetzungen ablehnen (von dem Zwangsrecht wird kein Gebrauch gemacht) und es gibt keine Personalbedarfsplanung in der Art und Umfang, wie bei Soldaten.
Autor Getulio
 - 28. November 2015, 13:48:25
Zitat von: Ralf am 28. November 2015, 11:32:58
Das ist in der Tat nicht der klassische Beamtendienstposten in der Wehrverwaltung, aber unbeschadet dessen: das würde ich gerne sehen. Kannst du mir gerne per Email zukommen lassen.

Muss ich Montag mal nach schauen, das müsste im Intranet zu finden sein. Nach meiner Erinnerung war das Teil von einer Gesamtkonzeption Rechtspflege oder sowas.

Abgesehen davon habe ich ein Verwendungsaufbaukonzept für Soldaten noch nicht in den Fingern gehabt, weiß also nicht, ob das, was ich in diesem Rechtspflege-Dokument dazu gelesen habe, dem 1:1 entspricht. Aber es gibt da definitiv etwas, wo festgelegt wird, welche Posten man in welcher Reihenfolge durchlaufen soll. Vergleichbares gibt es zusätzlich auch für Lehrgänge.

Fakt ist aber wohl auch, dass man auch in diesem Bereich Versetzungen ablehnen kann - ggf. um den Preis Edeka.
Autor Ralf
 - 28. November 2015, 11:32:58
Das ist in der Tat nicht der klassische Beamtendienstposten in der Wehrverwaltung, aber unbeschadet dessen: das würde ich gerne sehen. Kannst du mir gerne per Email zukommen lassen.
Autor Getulio
 - 28. November 2015, 11:05:12
Zitat von: Ralf am 28. November 2015, 09:25:44
Während das bei Soldaten die Personalführung anhand der Verwendungsaufbaukonzepte vorplant, ist es bei Beamten so, dass diese sich für höhere Dienstposten bewerben können. Im zivilen Bereich der Bundeswehr gibt es weder Verwendungsaufbaukonzepte noch eine regelmäßige Personalbedarfsplanung.

Im Bereich Rechtspflege sieht das anders aus, glaube ich, oder? Mir ist schon klar, dass das auch nicht die klassische Verwaltung ist, sondern enger verzahnt mit dem militärischen Bereich. Deshalb habe ich es so verstanden, dass es dort schon so etwas wie ein Verwendungsaufbaukonzept gibt.
Autor Ralf
 - 28. November 2015, 09:25:44
Es gibt ja einen grundlegenden Unterschied im Verwendungsaufbau bei Soldaten und Beamten in der Bundeswehr. Während das bei Soldaten die Personalführung anhand der Verwendungsaufbaukonzepte vorplant, ist es bei Beamten so, dass diese sich für höhere Dienstposten bewerben können. Im zivilen Bereich der Bundeswehr gibt es weder Verwendungsaufbaukonzepte noch eine regelmäßige Personalbedarfsplanung. Letzteres begründet sich eben in der Bewerbungspraxis.
Autor BulleMölders
 - 28. November 2015, 09:00:03
Das mit der Versetzung sehe ich ähnlich.

Versetzungen finden ja in vielen Fällen ja statt um auf einen höher dotierten Dienstposten zu kommen um Befördert zu werden. Das kann man normalerweise auch ablehnen aber dann gibt es auch keine Beförderung.
Oder die Dienststelle wird verlegt oder aufgelöst, dann ist es mit dem ablehnen natürlich schwierig.
Wenn man das dann wirklich nicht mitmachen will, kann man immer noch kündigen, da hat man es als Beamter leichter als ein Soldat.
Autor Ralf
 - 27. November 2015, 19:25:57
Beamten und häufige Versetzungen (gegen den Willen)?
Das will ich sehen!
Autor Getulio
 - 27. November 2015, 19:21:56
Junge, Junge...Da bewirbt man sich für einen Beruf mit "schlimmen" Bedingungen und schlechter Bezahlung (warum eigentlich?), besteht anscheinend das Assessment Center, und hat es trotzdem bei zwei Aufenthalten in Köln nicht geschafft, die brennenden Fragen dort zu stellen, obwohl man dort mit Sicherheit die kompetentesten Gesprächspartner dafür findet.

Schon immer wieder mal erschütternd, wie manche an Entscheidungen herangehen, die wahrscheinlich Auswirkungen für den gesamten Rest des eigenen Lebens haben.

In der Sache: Die meisten finden heutzutage ein Beamtenverhältnis durchaus attraktiv - trotz der Bezahlung und der notwendigen bundesweiten Versetzungsbereitschaft.
Autor KlausP
 - 27. November 2015, 18:24:40
Zitat von: Flexscan am 27. November 2015, 17:58:38
macht man sich da nicht Gedanken drüber bevor man sich bewirbt  ???

Warum soll das bei Bewerbern für die Beamtenlaufbahn anders sein als bei Bewerbern für militärische Laufbahnen?
Autor Flexscan
 - 27. November 2015, 17:58:38
macht man sich da nicht Gedanken drüber bevor man sich bewirbt  ???
Autor Lidius
 - 27. November 2015, 17:45:34
Zitat von: Shynox_22 am 27. November 2015, 16:35:44
- Was kommt nun auf mich zu? Ärztlicher Test? Noch mehr Tests?
- Ist der Beruf wirklich so schlimm, dass man alle zwei Jahre in eine andere Stadt ziehen muss und fast keine Zeit für Familie und Integration hat?
- Kann ich nach dem Studium und der verpflichteten Zeit in die freie Wirtschaft wechseln? Oder ist dies unmöglich?
- Ist das Gehalt wirklich so schlecht nach dem Studium?

1. Die Untersuchung auf Beamtentauglichkeit kommt noch
2. Ich kann jetzt nur für den nicht-technischnen Dienst sprechen, dort ist es nicht so. Bei den Technikern dürfte es aber nicht viel anders sein. Während des Studiums und der Praxisphasen, also die ersten 3 Jahre, bist du öfter mal unterwegs. Danach kannst du theoretisch bis zur Pension auf einem Dienstposten bleiben. Dann wäre natürlich bei A10 schluss. Aber gerade wenn dich deine erste Verwendung auf die Rheinschiene führt (also Köln[als Techniker eher nicht], Bonn, Koblenz), kannst du dein gesamtes Beamtenleben von A10-A13 dort bleiben. Sofern du nicht versetzt werden willst, wirst du in der Regel auch nicht versetzt (von Standortauflösungen abgesehen). Solche Gedanken sollte man sich allerdings vor der Bewerbung machen und nicht am Ende des Bewerbungsverfahrens...
3. Du kannst, sobald du Beamter auf Lebenszeit bist, dich jederzeit entlassen lassen. Wie das mit eventuellen Rückzahlungen und Jobaussichten bei Technikern ist weis ich nicht.
4. Das hägt davon ab was für dich schlecht ist. Siehe: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2015&matrix=1 (Brutto, davon ab Steuern und KV). Nachm Studium fängst du mit A10 an.
Autor Flexscan
 - 27. November 2015, 17:14:19
erledigt.

Autor Tommie
 - 27. November 2015, 16:56:11
Wenn Sie diese Frage im richtigen Bereich des Forums gestellt hätten, dann hätten Sie vielleicht auch schon im entsprechenden Unterforum Antworten auf Ihre Fragen finden können ;) !

Könnte diese "Fehlplatzierung" bitte mal einer der Damen und Herren Admins/Mods korrigieren?