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Autor BulleMölders
 - 01. Dezember 2015, 07:44:20
Es bringt wohl nichts dem Probanden irgendwelche Sachen zu unterstellen und dann darüber zu diskutieren.
Also bleibt bitte bei den Tatsachen, Danke!
Autor Cally
 - 30. November 2015, 17:10:15
Mit einem gefälschten Zeugnis kann man höchsten rückwirkend exmatrikuliert werden und dadurch die Approbation verlieren bzw. die Grundlage, auf der diese erteilt worden ist. Das ist aber abhängig von der jeweiligen Ordnung der Hochschule. Ich habe von Hochschulen gehört, bei deinen Betrug nach 3 Jahren verjährt.

Im Endeffekt müsste man hier wahrscheinlich zunächst klären, ob der Soldat sich die Immatrikulation erschlichen hat, was hier wohl nur extrem abgeleitet der Fall wäre, weil die Immatrikulation über die vor reservierten Plätze der Bundeswehr stattfand und somit in diesem Sinne schon wieder nicht erschlichen wäre (zumindest nicht mit Täuschung gegenüber der Hochschule).
Autor Andi
 - 30. November 2015, 14:55:25
Man könnte durchaus, wenn man die Mittel der WDO entsprechend ausschöpft.
Autor blauerweg
 - 30. November 2015, 14:49:25
Ob sich die Bundeswehr damit wirklich ein Gefallen tut, bezweifle ich.
Als Kriegsdienstverweigerer müsste er, soweit ich weiß, zumindest einen Teil zurückzahlen.
Ich kenne Fälle die dann noch 1-2 Jahre bis zur Entlassung wegen "DU" fürs Nichtstun Gehalt erhielten +
Anspruch auf BFD. 
Es ist eine schwierige Angelegenheit. Zum Einen will man sicherlich Nachahmer abschrecken,
zum Anderen kann man häufig mit diesen "Kriegsdienstverweigerern" nicht mehr viel anfangen.
Autor ulli76
 - 28. November 2015, 13:48:25
Nein, das ist kein Grund. Dazu müsste er schon ne Straftat begangen haben- Abizeugnis gefälscht oder so.
Autor StOPfr
 - 28. November 2015, 13:42:31
Wenn man das beweisen kann bin sofort dafür. Und am besten noch gleich in den Knast, zusammen mit allen, die bei der Doktorarbeit gemauschelt haben. 

btw und ohne Ironie: Wie wäre es, wenn wir der Gerechtigkeit (Justiz) ihren Lauf lassen. 
Autor Flexscan
 - 28. November 2015, 13:34:40
Könnte man nicht seitens der Ärztekammer die Approbation wiederrufen, wenn die mitbekommen, das er sich Studium/Ausbildung erschlichen hat oder ist denen das wurscht?
Autor FrankP
 - 28. November 2015, 13:26:46
...oder Vollerwerbspolitiker (wenn der Ruf eh' schon ruiniert ist)...
Autor Tommie
 - 28. November 2015, 12:29:09
Und wenn er in der FU VI b an den richtigen Berufsoffizier im Dienstgrad Oberstarzt als Gutachter kommt, nimmt nach dem DU-Verfahren von ihm kein Hund mehr einen Knochen ;D ! Dann ist er quasi nicht nur DU, sondern auch BU ;) ! Na ja, vielleicht klappts ja dann mit einer Karriere als Stand-Up-Comedian ;) !
Autor ulli76
 - 28. November 2015, 10:27:24
Wenn man sich da ausreichend reinsteigert, kann da schon eine richtige Krankheit raus kommen.
Autor Flexscan
 - 28. November 2015, 10:24:16
Die Kameraden von der FU6 werden doch sicher so schlau sein und merken, das das dann nur vorgetäuscht ist oder irre ich?
Autor ulli76
 - 28. November 2015, 10:22:32
Geht doch viel einfacher: Er kan sich ja einfach so weit in seinen Gewissenskonflikt reinsteigern, dass er erkrankt und dann über ein DU-Verfahren entlassen werden kann.
Autor justice005
 - 28. November 2015, 10:09:20
Ich finde das Urteil auch klasse, aber es war halt "nur" ein Verwaltungsgericht. Der Arzt wird mit Sicherheit Berufung einlegen und dann..... Wer weiß...

Autor BulleMölders
 - 28. November 2015, 09:08:04
Zitat von: FrankP am 27. November 2015, 20:28:48
Tja, nicht alle Pläne funktionieren...
Begründung: "Ich dachte, ich wäre ein Arzt, halt bloß in Uniform..."  ::)

Denken ist halt Glückssache, sprach der Hahn und stieg von der Enten.
Autor miT
 - 27. November 2015, 22:21:40
Und das ausgerechnet in Augustdorf  ::) viel viel Spaß!