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ZitatZumutbar sind dabei solche Fahrtmöglichkeiten, die nicht über das hinausgehen, was von Gleichalterigen üblicherweise geleistet und erwartet werden kann.
ZitatVoraussetzung für eine solche Ausnahmegenehmigung ist das Vorliegen einer besonderen persönlichen Härte für den Antragsteller. Dies bedeutet, dass es sich einerseits um wichtige Fahrten für ihn selbst handeln muss (z.B. zum Ausbildungsplatz) und andererseits der Jugendliche aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse keine andere zumutbare Möglichkeit hat, das Fahrtziel zu erreichen. Zumutbar sind dabei solche Fahrtmöglichkeiten, die nicht über das hinausgehen, was von Gleichalterigen üblicherweise geleistet und erwartet werden kann.Quelle