ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDie Kurdenmilizen sind ja Verbündete und erhalten Gerät und Ausbildung von der Bundeswehr.
Zitat§ 28 StAG
Wer neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt und ohne vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder einer von ihm bezeichneten Stelle oder ohne aufgrund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt zu sein, freiwillig in die Streitkräfte oder bewaffneten Verbände dieses Staates eintritt, verliert dadurch seine deutsche Staatsangehörigkeit.
ZitatWehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 8 Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr; Anrechnung von Wehrdienst und anderen Diensten außerhalb der Bundeswehr
(1) Wehrpflichtige dürfen sich nur mit Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung zu einem Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr verpflichten. Dies gilt nicht bei Wehrdienst, der auf Grund gesetzlicher Vorschrift des Aufenthaltsstaates zu leisten ist.