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Autor Wasdd
 - 04. Dezember 2015, 14:47:46
Danke , wollte nur 100% sicher gehen bevor ich mir noch mehr Papierkram einbocke
Autor KlausP
 - 04. Dezember 2015, 14:39:45
Der Zahlungsempfänger bekommt doch den bei der Bank eingereichten Überweisungsvordruck gar nicht zu Gesicht.
Autor dunstig
 - 04. Dezember 2015, 14:37:36
Da hat die Bundeswehr nicht viel mit zu tun. Vereinfacht gesagt, ist beides genau das selbe. Sie übermitteln an ihre Bank die Daten (entweder online oder per Überweisungsschein), welche dann die Überweisung an die Bundeswehr veranlasst.

Daher geht natürlich auch das Online-Banking.
Autor Wasdd
 - 04. Dezember 2015, 14:34:46
Guten Tag

Ich bin schon seit geräumiger Zeit nicht mehr bei der Bundeswehr, da ich aus der AGA ausgestiegen bin um mein Abitur zu vollenden.
Heute habe ich ein Schreiben bekommen , welches einen sinnvollen Teil des Monatsgehaltes das ich erhalten habe zurückfordert (habe am 01. angefangen und am 14. aufgehört, deswegen halber Monatsgehalt).
Nun habe ich mit dem gut begründeten Schreiben der Bundeswehr auch gleich einen fast ausgefüllten SEPA Zahlschein erhalten.

Muss ich diesen Zahlschein nutzen , oder kann ich die darauf vorhandenen Daten abschreiben und die Zahlung via Online-Banking vollführen?

...Hört sich für viele doof an , aber die Bundeswehr will oft alles schriftlich