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Zusammenfassung

Autor Lehre- und Ausbildung
 - 09. Februar 2017, 21:59:00
Danke und ganz ehrlich es war eine Herausforderung, wie wir wissen liegen ja einige Jahre zurück .... Zum Thema Truppendienst kann ich nur sagen welche momentane Situation zur Zeit vorherrscht - wenig Ablehnungen beim Antrag von Wiedereinstellungen über 40 Jahre - was nicht heißen soll, dass es eine sichere Zusage ist aber die Chancen sind nicht so schlecht wie sie ausgesprochen wurden, und das macht Mut! :)
Autor Tasty
 - 09. Februar 2017, 21:51:07
Zitat von: HptFw u. motiviert am 09. Februar 2017, 21:41:36
Ich z.B. Ich gebe mein Job um als SaZ 25 einzusteigen..... und wenn wir schon mal beim Thema sind! Eignungsfeststellung bestanden und alle Nötigen Unterlagen zur Genehmigung ans BMV gesandt. Natürlich habe ich auch ein Ziel - BS zu werden. Mein Alter ist 42  ;-)

Glückwunsch  :)
Autor Lehre- und Ausbildung
 - 09. Februar 2017, 21:41:36
... Wer gibt in dem Alter schon seinen sicheren Job auf um SaZ zu werden.
Ja, ich bin leider ein alter Sack  ???
[/quote]

Ich z.B. Ich gebe mein Job um als SaZ 25 einzusteigen..... und wenn wir schon mal beim Thema sind! Eignungsfeststellung bestanden und alle Nötigen Unterlagen zur Genehmigung ans BMV gesandt. Natürlich habe ich auch ein Ziel - BS zu werden. Mein Alter ist 42  ;-)
Autor Ralf
 - 09. Februar 2017, 20:07:48
Zitat@Ralf: Warum BOA? Von OA war keine Rede.
Weil das auch eine BS-Zusage ist und du auch auf eine abhebst.
Autor Tasty
 - 09. Februar 2017, 19:12:38
Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 19:07:18
Ansonsten ist Ihr Fall dann doch sehr speziell gelagert, dass Sie letzte Gewissheit nur dann erhalten werden, wenn Sie sich bewerben. Und auch für Sie gilt, dass Sie ein Angebot von Seiten der Bundeswehr, das Ihnen nicht vollumfänglich zusagt, nicht annehmen müssen ;) !

Ja, ich scheine leider sehr speziell und alles andere als alltäglich zu sein  :-[

Die Einladung zum Auswahlverfahren habe ich schon, allerdings nur für einen halben Tag, also ärztliche Untersuchung und Gespräch. Klingt irgenwie auch speziell.
Autor Tommie
 - 09. Februar 2017, 19:07:18
Zitat von: Tasty am 09. Februar 2017, 18:33:13Wie gesagt, wer gibt in dem Alter schon seinen bis zur Rente sicheren Job auf, um sich auf das Wagnis BS einzulassen.

Mich hatte lediglich der Gebrauch des Wortes "Rente" ein wenig verunsichert, weil Beamte auf Lebenszeit in der Regel wissen, dass sie keine Rente, sondern eine Pension erhalten werden ;) !

Ansonsten ist Ihr Fall dann doch sehr speziell gelagert, dass Sie letzte Gewissheit nur dann erhalten werden, wenn Sie sich bewerben. Und auch für Sie gilt, dass Sie ein Angebot von Seiten der Bundeswehr, das Ihnen nicht vollumfänglich zusagt, nicht annehmen müssen ;) !
Autor KlausP
 - 09. Februar 2017, 19:06:36
ZitatTommie würdest Du auf eine Regelung verweisen, die gar nicht auf Dich zuträfe? Wäre reichlich sinnfrei oder?

Wenn ich mir das recht überlege - ja. Das ist vermutlich Beamtenlogik.  ;D
Autor Tasty
 - 09. Februar 2017, 18:49:18
Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 18:38:14
§ 28, Absatz 4 der SLV:

Zitat"Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können unmittelbar im Anschluss an die Eignungsübung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden."

Sind Sie denn Beamter auf Lebenszeit?
Tommie würdest Du auf eine Regelung verweisen, die gar nicht auf Dich zuträfe? Wäre reichlich sinnfrei oder?

@Ralf: Warum BOA? Von OA war keine Rede.
Autor Ralf
 - 09. Februar 2017, 18:47:38
Eine BOA-Zusage kann es ja auch für Ungediente und Einstieg im untersten DGrad geben. Das ist ja nun nicht außergewöhnliches, jedoch muss man da schon zur Leistungsspitze gehören.
Autor Tommie
 - 09. Februar 2017, 18:38:14
§ 28, Absatz 4 der SLV:

Zitat"Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können unmittelbar im Anschluss an die Eignungsübung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden."

Sind Sie denn Beamter auf Lebenszeit?
Autor KlausP
 - 09. Februar 2017, 18:37:57
Trotzdem steht auch da "können" und das mit dem Beamten muss ich wohl bisher überlesen haben.  ::)
Autor Tasty
 - 09. Februar 2017, 18:33:13
Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 18:20:07
Fassen wir also kurz zusammen ;) :

1. Sie sind über 40, also muss BMF der Einstellung zustimmen!
2. Sie möchten gerne gleich mit A15 eingestellt werden! Das geht, wenn Sie Arzt sind und die Voraussetzung für eine Einstellung als Oberfeldarzt mitbringen (Beispiel).
3. Sie möchten die Zusage, dass man Sie nach der Eignungsübung als BS übernimmt!

Das bringt mich zu dem Ratschlag, dass Sie besser Ihren ach so sicheren zivilen Job weiter machen sollten ;D !

1. Ja, bin 40 (bzw zur Einstellung 41).
2. Na wer würde das nicht gerne? Und wenn es im medizinischen Bereich geht, warum im technischen Bereich nicht? Wäre doch eine Benachteiligung sonst. Und das nur, weil A14/15 ein Dienstgrad sind, bei SanOffz aber 2 verschiedene Dienstgrade.
3. Die Zusage vorher wäre mir egal, die entsprechende Urkunde am Ende der EÜ reicht doch. Wie gesagt, wer gibt in dem Alter schon seinen bis zur Rente sicheren Job auf, um sich auf das Wagnis BS einzulassen.

Danke für den Ratschlag. Kannst Du Deine Meinung auch irgendwie begründen?

@KlausP "in der SLV vorgesehen" hatte ich geschrieben, nicht "vorgeschrieben". Und ich meinte auch nicht §28 I sondern IV
Autor KlausP
 - 09. Februar 2017, 18:23:52
ZitatAusserdem sieht die SLV dieses Vorgehen doch explizit vor.

In welchem Paragraphen wird das in der SV "explizit vorgeschrieben"? Ich habe jetzt nur den § 28 gefunden und da steht in Nr (1):

Zitat...
(1) Bewerberinnen und Bewerbern um eine Einstellung nach den §§ 26 und 27 kann schriftlich zugesichert
werden
, dass ihr Dienstverhältnis drei Jahre nach ihrer Einstellung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin
oder eines Berufssoldaten umgewandelt wird, wenn
1.   die Bewerberin oder der Bewerber sich im Anschluss an die Eignungsübung mindestens zwei Jahre in
Verwendungen bewährt, für die sie oder er als Offizier eingestellt wird, und
2.   zum Zeitpunkt der Umwandlung keine Erkenntnisse vorliegen, wonach die Bewerberin oder der Bewerber
sich nicht zur Berufssoldatin oder zum Berufssoldaten eignet.
Bewerberinnen und Bewerber sind darauf hinzuweisen, dass sich die Frist für die Umwandlung verlängert,
wenn innerhalb dieser drei Jahre die Mindestdauer der Verwendung nach Satz 1 Nummer 1 aus besonderen
dienstlichen Gründen nicht erreicht wird. Die Frist verlängert sich auch um Zeiten einer Beurlaubung unter
Wegfall der Geld- und Sachbezüge, wenn die Beurlaubung weder dienstlichen Interessen noch öffentlichen
Belangen dient. ...
Autor Tommie
 - 09. Februar 2017, 18:20:07
Fassen wir also kurz zusammen ;) :

1. Sie sind über 40, also muss BMF der Einstellung zustimmen!
2. Sie möchten gerne gleich mit A15 eingestellt werden! Das geht, wenn Sie Arzt sind und die Voraussetzung für eine Einstellung als Oberfeldarzt mitbringen (Beispiel).
3. Sie möchten die Zusage, dass man Sie nach der Eignungsübung als BS übernimmt!

Das bringt mich zu dem Ratschlag, dass Sie besser Ihren ach so sicheren zivilen Job weiter machen sollten ;D !
Autor Tasty
 - 09. Februar 2017, 17:58:52
Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 17:50:23
Und die BS-Zusage vor Einstellung können Sie quasi auch vergessen, zumal Ihrer Einstellung mit Ü40 ohnehin das BMF zustimmen müsste!

Warum kann ich das vergessen? Vor der Einstellung wäre es mir noch egal, nur zum Ende der Eignungsübung möchte ich eine Ernennungsurkunde zum BS haben, sonst ist das ganze doch uninteressant. Wer gibt in dem Alter schon seinen sicheren Job auf um SaZ zu werden. Ausserdem sieht die SLV dieses Vorgehen doch explizit vor.

Ja, ich bin leider ein alter Sack  ???