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Autor Tommie
 - 15. Dezember 2015, 14:48:49
Kurzfassung: Gar nicht ;) !
Autor JSS Deutschland
 - 15. Dezember 2015, 14:43:07
Ja schon, aber ich wusste nicht, inwiefern sich das ab 2016 ändern wird.
Autor Tommie
 - 15. Dezember 2015, 07:52:05
Als FWDL haben Sie Unterkunft und Verpflegung von der Bundeswehr! Hätten Sie aber mit etwas gutem Willen auch im Netz finden können ;) !
Autor JSS Deutschland
 - 15. Dezember 2015, 07:48:33
Wie wird das dann als fwdl für mich sein?
Autor BulleMölders
 - 15. Dezember 2015, 07:10:11
Wenn ich mir so einige Ecken in WHV anschaue, dann handelt es sich eher um verfallenden freien Wohnraum.
Es gibt zwar mittlerweile einige Bereiche wo fleißig saniert wird aber da werden die Mieten auch nicht besonders billig sein.

Außerdem reden wird ja auch von einer ganz ordentlichen Anzahl von Personen, die da auf einmal Wohnraum suchen.
Autor Kartesh
 - 15. Dezember 2015, 00:23:18
Ist in Wilhelmshaven nicht sowieso genug "freier" Wohnraum? (Die Nachteile, vor allem geldlich, sind für die Kameraden natürlich doof.)
Autor SCPO
 - 14. Dezember 2015, 23:25:46
Zitat von: Flexscan am 14. Dezember 2015, 08:01:47
Das hat nichts mit privatem Wachdienst zu tun sondern Arbeitszeitregelung.
Ab 2016 muss jeder Ü25 sich eine Wohnung suchen und darf nicht mehr an Bord schlafen.

Auch U25 dürfen nicht mehr an Bord schlafen ab 2016. Nur das die Bootstuben bekommen sollen (werden nur in WHV erst gebaut werden müssen) oder einen Zuschuss zu einer Wohnung in der Stadt bekommen.
Autor JSS Deutschland
 - 14. Dezember 2015, 16:06:26
1. Ah okay vielen Dank
2. Ja ich dachte, dass man dafür privates Wachpersonal anstellen möchte.
Autor Flexscan
 - 14. Dezember 2015, 16:05:54
Ü25 muss dann zusehen wo geschlafen wird, Hotel, Pension, WG was auch immer oder Wohnung mieten.
Sollte bei einem Sold von 2000 Euro und mehr eigentlich auch machbar sein.

Die Arbeitszeitszeit hängt mit der neuen EU Regelung zusammen, die im Januar in Kraft tritt.




Autor BulleMölders
 - 14. Dezember 2015, 16:03:12
Soldaten U25 sind zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkünften verpflichtet und da muss der Dienstherr dann Unterkünfte bereit stellen.

Aufgrund der ab 1.1.2016 auch für Soldaten geltenden Arbeitszeitregelung will man die Wachbelastung im Heimathafen zurück fahren und das geht nur wenn man das Schiff nach Feierabend abschließt, so dass keine militärische und technische Wache mehr notwendig ist.
Autor JSS Deutschland
 - 14. Dezember 2015, 15:55:25
Was ist mit den Soldaten U25? Und was hat das mit der Arbeitszeitreglung zu tun?
Autor Flexscan
 - 14. Dezember 2015, 08:01:47
Das hat nichts mit privatem Wachdienst zu tun sondern Arbeitszeitregelung.
Ab 2016 muss jeder Ü25 sich eine Wohnung suchen und darf nicht mehr an Bord schlafen.
Autor JSS Deutschland
 - 14. Dezember 2015, 07:09:05
Wenn der private Wachdienst erstmal da ist dann geht das auch wieder.
Autor BulleMölders
 - 14. Dezember 2015, 06:55:14
Nein ist schon richtig. Die Marine hat Wohnschiffe, auf dehnen die Besatzungen wohnen, wenn ihr Schiff/Boot in der Werft oder dem Arsenal liegt und nicht bewohnbar ist.
Allerdings wird sich das ja dann ab demnächst erledigt haben. Wenn die Besatzungen sowieso nicht mehr auf den Schiffen wohnen dürfen, dann brauchts ja auch keine Wohnschiffe mehr.
Autor Getulio
 - 13. Dezember 2015, 20:29:01
Zitat von: JSS Deutschland am 13. Dezember 2015, 13:41:31
es kann sein, dass ich auf ein Wohnschiff oder ähnliches komme.

Ich bin jetzt kein großer Experte, was Marine angeht, aber ich glaube, das heißt Hausboot, nicht Wohnschiff.