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Autor benba
 - 19. Dezember 2015, 08:00:53
Klaus, Sie liegen da richtig. FvD kann aber auch durchaus mit in die neue Einheit genommen werden, sofern der Abbau in der alten nicht möglich war.

Gesendet von meinem GT-I8190 mit Tapatalk

Autor KlausP
 - 18. Dezember 2015, 11:20:42
Ach ja, noch vergessen: Nach meiner Kenntnis ist mehrgeleisteter Dienst, der nicht innerhalb eines Jahres in Freizeit ausgeglichen wurde, finanziell auszugleichen. Man berichtige mich, falls sich das in der Zwischenzeit geändert haben sollte.
Autor KlausP
 - 18. Dezember 2015, 11:18:22
ZitatIch kann ja nun überhaupt nichts dafür, dass mir der FvD in der neuen Einheit gewährt wurde, da wurde mir gleich zum Anfang vom Spieß gesagt, dass ich den nicht zahlen lassen dürfe, sondern nur durch Freizeit abbauen könne, was auch völlig ok ist.

Da bin ich als ehemaliger Spieß allerdings ganz anderer Meinung. Die neue Einheit kann ja nun überhaupt nichts dafür, dass ihre alte Einheit das nicht geregelt bekommen hat und soll Sie nun dafür quasi zu ihren Lasten auch noch vom Dienst freistellen?
Autor Ralf
 - 18. Dezember 2015, 09:31:17
Sonderurlaub kann nicht ausbezahlt werden. Nur EU. Aber das hatten wir doch nun schon mehrmals hier, dass das möglich ist.
Autor Scenicm
 - 18. Dezember 2015, 08:46:49
OK, schon mal vielen Dank bisher.

Aber es geht ja nun um den Erholungs- und Sonderurlaub. Ich kann ja nun überhaupt nichts dafür, dass mir der FvD in der neuen Einheit gewährt wurde, da wurde mir gleich zum Anfang vom Spieß gesagt, dass ich den nicht zahlen lassen dürfe, sondern nur durch Freizeit abbauen könne, was auch völlig ok ist.

Ja Ärger in dem Falle, dass ich die Bw bescheißen würde, wo ich dann auch nur meinte, dass dies völliger Humbug sei. Frischer Lt vom der Uni.
Autor KlausP
 - 18. Dezember 2015, 08:00:55
ZitatDas Schreiben habe ich schon gemacht und da wurde mir gesagt, dass ich den FvD nicht hätte mit in die neue Einheit nehmen müssen

Diese Aussage iust ja auch richtig. Mehrgeleisteter Dienstist dort auszugleichen, wo er "erwirtschaftet" wurde - ebtweder durch Freizeit oder, wenn das nicht möglich iist (z.B. wie in Ihrem Fall durch Krankheit) durch Geld. Dazu legt der Dienstzeiterlass auch entsprechende Fristen fest.

Zitat... und ich Glück haben soll, dass mir Ärger erspart bleibt. Ich solle es ruhen lassen,

Welchen Ärger sollten Sie denn bekommen? Den bekommt höchstens derjenige, der Ihnen den Ausgleich (egal in welcher Form) verweigert. Bei solchem "Ratschlägen" würde ich gleich nochmal nachlegen ...
Autor ulli76
 - 18. Dezember 2015, 07:52:18
FvD wird in der alten Einheit abgebaut oder ausgezahlt.
Und hast du dir mal die Gesetzesgrundlagen für dein Anliegen durchgelesen?
Autor Scenicm
 - 18. Dezember 2015, 06:53:46
Das Schreiben habe ich schon gemacht und da wurde mir gesagt, dass ich den FvD nicht hätte mit in die neue Einheit nehmen müssen und ich Glück haben soll, dass mir Ärger erspart bleibt. Ich solle es ruhen lassen, aber wie gesagt, hab mr jetzt mehrere unabhängige Meinungen eingeholt, die das Gegenteil behaupten. 
Autor Elvis22
 - 17. Dezember 2015, 09:40:47
Edit.:
ZitatDas Thema hatten wir ja hier schon, da findest du Infos:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46838.msg473952#msg473952

den Thread habe ich gemeint
Autor Elvis22
 - 17. Dezember 2015, 09:39:17
Mach einfach ein Schreiben an deine letzte Einheit fertig in dem du um die Auszahlung deines durch Krankheit nicht genommenen EU bittest. Entweder gegen Eingangsbestätigung abgeben oder auf dem Postweg mit Rückschein.
Dann liegt der "schwarze Peter" bezüglich jeglicher Fristen erstmal nicht mehr bei dir.

Theoretisch kannst du das Schreiben auch gleich an die für deine Gehaltszahlungen zuständige Stelle schicken (Bearbeiter steht auf den Bezügeabrechnungen). Allerdings ist diese darauf angewiesen, die auszuzahlenden Tage von deiner letzten Einheit mitgeteilt zu bekommen. Die Kommunikation zwischen den beiden Stellen kann leider manchmal etwas "schleppend" sein. Als ich das Problem hatte musste ich den Herren ganz schön in den Arsch treten und funktioniert hat es erst als meine wiederholten Aufforderungen über Spieß und Chef hinausgegangen sind.

Solltest du dann eine "Absage" bekommen, kannst du dagegen wiederum Beschwerde bzw Rechtsmittel einlegen.

ACHTUNG: Das ist lediglich die Vorgehensweise, die ICH nutzen würde und bereits genutzt habe und damit als Erfahrungsbericht zu verstehen. Hat alles funktioniert, allerdings ging es bei mir auch um wesentlich längere Krankheit.

Vielleicht hilft es dir ja. Meine bescheidenen Laienmeinung: Lass dich nicht verarschen, ich denke durchaus, dass du dir da noch etwas auszahlen lassen kannst. Die rechtlichen Quellen sind irgendwo in diesem Thread, oder in einem in diesem Thread verlinkten Thread verlinkt...
Autor Ralf
 - 17. Dezember 2015, 09:30:26
Zitat von: Scenicm am 17. Dezember 2015, 08:06:21...

Das heißt, dass ich meinen EU und SU nicht nehmen konnte und mir gesagt wurde, dass ich Pech gehabt hätte. Aber immer mehr sagen mir, dass man sich den doch auszahlen lassen kann und das ich noch bis 3 Jahre danach.

Auf Hilfe bin ich angewiesen und sehr dankbar
Das Thema hatten wir ja hier schon, da findest du Infos:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46838.msg473952#msg473952
Autor Andi
 - 17. Dezember 2015, 09:02:22
Für einen Austausch ist das sicherlich eine gute Grundlage, aber für eine rechtliche Beratung, um seine berechtigten Interessen gegenüber dem Dienstherren durchzusetzen ist das Forum wohl nicht wirklich das Mittel der Wahl.

Wer hat dich denn angegiftet?

Gruß Andi
Autor Scenicm
 - 17. Dezember 2015, 08:48:13
Wozu gibt es dieses Forum? Um sich angiften zu lassen?

Entschuldige bitte, aber ich dachte für sowas ist dieses Forum da?!?!?!?!
Autor Andi
 - 17. Dezember 2015, 08:45:03
Für so etwas sollte man Mitglied im Bundeswehrverband sein, wo man sich dann auch kostenlos rechtlich beraten lassen kann.
Autor Scenicm
 - 17. Dezember 2015, 08:40:14
Ich dachte, dass sich jemand schon damit auskennt, ein ähnliches Problem hat(te) oder fit ist in der Gesetzesgrundlage.