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Autor Tommie
 - 18. Dezember 2015, 09:16:46
Zitat von: FeuchterKerich am 17. Dezember 2015, 14:48:43Ich habe mal eine frage. Ich habe vor im Juli diesen Jahres für 3 Jahre nach Straßburg zu gehen nach Straßburg zu gehen (Kein Auslandseinsatz).

Der Juli diesen Jahres ist seit fast sechs Monaten vorbei :D ! Nur, falls Sie das noch nicht bemerkt haben sollten ;) !

Weiß die Bundeswehr auch schon von Ihrem Vorhaben ;) ? In dem Moment, wo die Bundeswehr Sie für eine Stelle in Straßburg vorsieht und definitiv einplant, werden Sie alles für Sie notwendige erfahren. Vorher ist das nur eine Ansammlung unnützen Wissens, die dann, wenn Sie es benötigen, schon wieder veraltet sein könnte! Daher mein Rat: warten, man wird auf Sie zu kommen!
Autor KlausP
 - 17. Dezember 2015, 21:05:47
Zitat von: Kerich am 17. Dezember 2015, 17:04:17
Okey danke. Meinst du im Karrierecenter können die mir näheres sagen?

Können sie vermutlich nicht.
Autor Ralf
 - 17. Dezember 2015, 17:16:25
Nein.
Hast du denn schon die Eignung erfolgreich absolviert und eine verbindliche Einplanung in Straßburg?
Autor Kerich
 - 17. Dezember 2015, 17:04:17
Okey danke. Meinst du im Karrierecenter können die mir näheres sagen?
Autor dunstig
 - 17. Dezember 2015, 15:20:11
Wie gesagt, das ganze hängt auch von den individuellen Gegebenheiten ab. In welches Land geht es, wie stark ist die Kaufkraft vor Ort, welchen Anspruch hat man auf bestimmte Pauschalen, wie sind die Mietpreise vor Ort, usw.

Daher kann hier niemand eine pauschale Aussage geben. Ich habe in den USA ungefähr das doppelte raus gehabt, in Kanada nochmal ein wenig mehr. Hinzu kamen noch vorteilhafte Wechselkurse, regelmäßig neu berechneter Kaufkraftausgleich, Beförderungen usw. Das hilft Ihnen jetzt aber nicht wirklich weiter oder? Also merken Sie, dass keiner wissen kann, wie viel Sie wirklich am Ende raushaben.

Viellicht liest ja hier jemand mit, der gerade in Straßburg ist und sagen kann, wie sich das bei ihm zusammensetzt. Das hilft Ihnen aber auch nur bedingt weiter, solange er nicht die selbe Besoldungsstufe/Erfahrungsstufe hat, für ähnlich lange dort eingesetzt wird, evtl. Immobilien in Deutschland vorhanden sind, wie teuer die Mietwohnung in Straßburg ist, usw.
Autor Andi
 - 17. Dezember 2015, 15:14:58
Woher sollen wir das wissen? Das hält ausschlaggebend von deinem Grundgehalt und dem für den entsprechenden Dienstort geltenden Kaufkraftausgleich zusammen.

Gruß Andi
Autor FeuchterKerich
 - 17. Dezember 2015, 15:09:30
Und mit wie viel kann man da rechnen? Ich habe was von 500€ gehört aber weiß nicht ob das stimmt.
Autor dunstig
 - 17. Dezember 2015, 15:00:58
Wenn es für Sie soweit ist, bekommen Sie ein entsprechendes Infopaket zugesendet, welches die wesentlichen Punkte der Auslandsumzugskostenverordnung zusammenfasst. Da können Sie vorab schon mal einen Blick reinwerfen. Insgesamt gibt es mehrere Sachen, die je nach Standort und persönlichen Verhältnissen zutreffen können:

- Auslandsdienstzuschlag
- Kaufkraftausgleich
- Mietzuschuss
- Ausstattungspauschale
- Umzugspauschale
- Pauschale für klimagerechte Kleidung
- ...
Autor FeuchterKerich
 - 17. Dezember 2015, 14:48:43
Moin alle zusammen.

Ich habe mal eine frage. Ich habe vor im Juli diesen Jahres für 3 Jahre nach Straßburg zu gehen nach Straßburg zu gehen (Kein Auslandseinsatz).
Bekommt man da Zuschläge oder etwas in der Art?

Danke
-Philipp