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Zitat von: Pericranium am 17. Dezember 2015, 21:17:11Zitat von: KlausP am 17. Dezember 2015, 21:08:41
Deshalb unterschreibt ja der Rekrut auf dem Einstellungs-90/5 dafür, dass sich seit seiner Annahmeuntersuchung sein Gesundheitszustand nicht geändert hat und er nicht in ärztlicher Behandlung war.
Das ist schon so lange her, dass ich das nicht mehr wusste, dass man sowas mal unterschrieben hat
Aber wenn das so ist, dann passt das ja!
Zitat von: F_K am 17. Dezember 2015, 21:28:05
Ähnliche Aussagen sind auf jedem militärärztlichen Fragebogen bei jedem 90/5 auszufüllen - einfach mal lesen ...
Zitat von: KlausP am 17. Dezember 2015, 21:08:41
Deshalb unterschreibt ja der Rekrut auf dem Einstellungs-90/5 dafür, dass sich seit seiner Annahmeuntersuchung sein Gesundheitszustand nicht geändert hat und er nicht in ärztlicher Behandlung war.
Zitat von: Ralf am 17. Dezember 2015, 19:25:35
Richtig. Denn der TrArzt legt den Umfang fest.
Zitat von: dunstig am 17. Dezember 2015, 19:00:42
Das Thema hatten wir hier schon 1i3423z4 mal. Das Bemühen der Suchfunktion hilft eigentlich immer. Aber ich habe heute mal wieder einen sozialen Tag.
Hängt von vielen Faktoren ab und wird teilweise von Standort zu Standort auch manchmal leicht verschieden gehandhabt. Am wichtigsten ist wohl die Frage, wie lange die ärztliche Untersuchung im KC schon zurückliegt. Liegt diese erst zwei Wochen zurück, wird man wohl weniger genau gucken als wenn sie schon über ein Jahr zurückliegt. Hinzu kommen evtl. festgestellte gesundheitliche Einschränkungen, die bei Einstellung nochmal genauer begutachtet werden, usw.... In der Regel ändert der Arzt bei der Einstellung aber nicht mehr viel an den im KC festgestellten Verwendungsausschlüssen. Aber wie gesagt, pauschal lässt sich das nicht beantworten.