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ZitatWelche möglichkeiten bleiben mir offen hat da jemand erfahrung welche verwendungen für mich zutreffen könnten ?Um mal zur Ausgangsfrage zurückzukommen: jede Verwendung ist möglich. Innerhalb der Msch-Lfb gibt es da keine Abstufungen hinsichtlich der Bildungsvoraussetzungen.
ZitatIch hatte mal gelesen / gehört dass es eine möglichkeit gibt von 18-21Uhr nach der Dienstzeit sprich in der Dienstunterbrechung die Abendschule zu besuchen und es sogar vom BFD gefördert wird.
Zitat von: dunstig am 20. Dezember 2015, 22:52:20
Das hier hast du schon gelesen?Zitat von: dunstig am 20. Dezember 2015, 22:41:20
Du hast es Vollzeit in der Schule nicht geschafft und willst das, nachdem du von 7:00-16:30 Uhr gearbeitet hast, auf einmal schaffen?
Und während der ersten Zeit in der Grundausbildung wird dafür nichtmals nach Dienst wirklich Zeit sein.
Zitat von: dunstig am 20. Dezember 2015, 22:41:20
Du hast es Vollzeit in der Schule nicht geschafft und willst das, nachdem du von 7:00-16:30 Uhr gearbeitet hast, auf einmal schaffen?
Und während der ersten Zeit in der Grundausbildung wird dafür nichtmals nach Dienst wirklich Zeit sein.
Zitat von: KlausP am 20. Dezember 2015, 22:43:01Zitat von: Reinidy am 20. Dezember 2015, 22:36:43
Wäre es nicht möglich während der dienstzeit den Abschluss nachzuholen ?
LG
In der Abendschule, nach Dienst. Aber da bin ich skeptisch, wenn ich Ihren bisherigen Lebenslauf so betrachte. Zu Thema Ausbildung habe ich ja in Ihrem anderen Thread schon geschrieben.
Zitat von: Reinidy am 20. Dezember 2015, 22:36:43
Wäre es nicht möglich während der dienstzeit den Abschluss nachzuholen ?
LG