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Zitat von: Andi am 23. Februar 2017, 09:00:04Und genau diese Erfahrung darf ich gerade machen, zuletzt geschossen habe ich in der Prüfung zum Schießausbilder - das war Dezember 2015.
Lustiges Beispiel: Alle Feldwebel Truppendienst (HUT) bekommen die Schießausbilder-ATN. Nachdem man nun nachhaltig in der Truppe festgestellt hat, dass die Kameraden im Normalfall am Ende ihrer Ausbildung vielleicht gerademal unfallfrei ihre eigene Waffe bedienen, aber kaum als Schießausbilder eingesetzt werden können hat die SKB jetzt reagiert und für ihren Bereich festgelegt: Die ATN wird auch weiter verliehen (obwohl nachweislich ohne ausreichende Ausbildung) und jetzt haben die Kompanien den Auftrag bei jedem Jungfeldwebel festzustellen, ob er die Ausbildungshöhe für die ATN hat und wenn nicht (also im Normalfall) haben sie nachzuschulen. Früher wurde erst ausgebildet und dann eine ATN verliehen...und die Kompanien haben für solche Spiele ja so viele Kapazitäten...
Zitat von: Tasty am 23. Februar 2017, 09:15:22Auch wenn bei Paragraph 30 c Abs 4 (1) "insbesondere"steht, so ist hier von Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen die Rede, also sehr stark eingegrenzt und nicht einfach mal so auf irgendwas anwendbar. Auch die weiteren vier Möglichkeiten der Ausnahme sind klar definiert.
Was an dem Wort "insbesondere" ist für Dich abschließend??
Zitat von: CIRK am 23. Februar 2017, 07:46:50
Doch, der Katalog der Ausnahmetatbestände ist abschließend und nicht offen. Ein neuer Ausnahmetatbestand würde eine Gesetztesänderung erfordern.
Zitat von: CIRK am 23. Februar 2017, 08:38:17Zitat von: Andi am 23. Februar 2017, 08:08:23... gegen den Willen und die Beratung der militärischen Führung ...
Wer hat Ihnen dass denn erzählt?
Zitat von: miguhamburg1 am 23. Februar 2017, 08:22:28
Die Aufmerksamkeit für ein sorgsameres planerisches, organisatorisches und befehlendes Denken und Handeln gegenüber unseren Soldaten wurde definitiv erhöht.
Zitat von: miguhamburg1 am 23. Februar 2017, 08:22:28
Die TSK/orgBer haben die SAZV dafür genutzt, eine strukturierte Bestandsaufnahme darüber angestellt, was zwingend erforderlich ist, was wichtig, wünschenswert und entbehrlich ist, um ihre gestellten Aufträge sicherzustellen. Und sie haben auf Basis dieser Bestandsaufnahme Vieles justiert, was zuvor jahrzehntelang nicht mehr reflektierte Praxis war..
Zitat von: miguhamburg1 am 23. Februar 2017, 08:22:28
Dass Liegenschaften mittlerweile fast ausnahmslos von zivilen Wachen beacht werden.
Zitat von: miguhamburg1 am 23. Februar 2017, 08:22:28
Dass sich Einheitsführer und KTF bei der Dienstplangestaltung noch mehr Gedanken um die jeweiligen Notwendigkeiten machen und vieles Mehr.
Zitat von: miguhamburg1 am 23. Februar 2017, 08:22:28
Das alles löst das Kernproblem nicht, dass die SAZV für Streitkräfte erlassen wurde, deren Personaldecke noch auf Kante genäht ist - hinsichtlich der geforderten Aufträge. Sie hat bisher auch noch nicht für die nötige Sensibilität in allen Bereichen der Führung ab Großverbands- vor allem aber Kommando- und ministeriellen Ebene gesorgt, Entlastungen im administrativen Bereich zu schaffen, der auf allen untergelagerrten Ebenen zu viele Ressourcen bindet. Aber auch hier bin ich zuversichtlich, dass letzten Endes Beschwerden und Eingaben "von Unten nach Oben" auch erfolgreich sein werden.
Zitat von: Andi am 23. Februar 2017, 08:08:23... gegen den Willen und die Beratung der militärischen Führung ...