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Zusammenfassung

Autor Holgi33
 - 17. Februar 2016, 19:53:09
Genauso sieht es aus, man benötigt den Übungsleiter C und einen bestandenen CUA Test.
Autor F_K
 - 17. Februar 2016, 07:58:11
Negativ: Es gibt ein CUA, damit der Testleiter den BFT " versteht", der Durchführende benötigt dazu noch einen Trainer C.

Ist man also alleine: Nachweis CUA plus Trainer C ( plus Rettungsschwimmer wenn Kleiderschwimmen).
Autor Daze1988
 - 17. Februar 2016, 07:53:58
Hallo zusammen,

es gab vor einiger Zeit mal einen Test im Intranet, mit welchem man sich auch ohne ÜbLeiterBw zur Abnahme des BFT qualifizieren konnte. Erinnert sich da noch jemand daran?
Autor F_K
 - 22. Dezember 2015, 13:43:36
@ Dunstig:

Im "Handbuch Sportausbilder 2012" (im Internet auffindbar, von der Sportschule der Bw) steht (Das Dokument und die Anhänge sind nicht eingestuft):

(BMVg – Fü S I 5 – Az 32-01-05 vom 19.06.2009)

"... 1. Durchführungsbestimmungen
 Der BFT muss grundsätzlich von qualifizierten Sportausbildern / Sportausbilderinnen
geleitet und durchgeführt werden;
..
 Das Aufwärmen soll durch geschulte Ausbilder erfolgen, und die Elemente: ,,Aktivierung
des Herz-Kreislauf-Systems" und "Dehnung der Muskulatur" umfassen."

Also Ja, die Stoppuhr darf vom Gefreiten Dosenkohl bedient werden, der "Sportausbilder" muss aber "durchführen" (also vor Ort sein).

Der Verband "fordert" halt für einen Abnehmer http://www.reservistenverband.de/custom/download/Downloads_2015/151203_Flyer_DOSB-Trainer_C_web-version.pdf zwingend den Übungsleiter C Breitensport, sportartübergreifend.

(So wurde das auch auf Nachfrage bestätigt - meine erneute Anfrage mit Vorschriftenzitaten ist raus).
Autor dunstig
 - 22. Dezember 2015, 13:21:05
Naja, das bedeutet ja nur, dass solch eine Person vor Ort sein muss. Wer die Abnahme letztendlich machen darf, steht dort aber nicht beschrieben.
Autor F_K
 - 22. Dezember 2015, 13:16:40
@ LwPersFw:

Danke.

Wenn sich diese Vorschrift mit der Umstellung auf das neue Vorschriftenmanagement inhaltlich nicht ändert, dann darf also ein Trainer C Sportausbildung / BFT Testabnahme durchführen -

- die Info mit nur "Übungsleiter Breitensport" wäre also eine Ente, die derzeit nicht belegbar ist.

(Diese Info mit Breitensport kommt übrigens vom Verband).
Autor LwPersFw
 - 22. Dezember 2015, 11:15:49
ZDv 3/10 "Sport in der Bundeswehr"

208.
Jeder dienstlich angesetzte Sport muss grundsätzlich von qualifiziertem Personal

geleitet und durchgeführt werden:

− Übungsleiter bzw. Übungsleiterin Bw,
− Sportleiter bzw. Sportleiterin sowie
− Fachsportleiter bzw. Fachsportleiterin.

Soldaten und Soldatinnen mit einer Lizenz des DOSB, eines Sportfachverbandes oder mit
vergleichbaren Voraussetzungen können auch mit der Leitung und Durchführung beauftragt werden.
(grundsätzlich mindestens die Qualifikation Übungsleiter-/Trainer-C des DOSB bzw. Spitzenverbandes)

Die Begriffe Leitung und Durchführung sind wie folgt gegeneinander abzugrenzen:

Leitung beinhaltet die Verantwortung für die vor Ort eingesetzten Ausbilder bzw. Ausbilderinnen
sowie für die Vorbereitung und Nachbereitung der durchzuführenden bzw. durchgeführten Sportstunde.
Eine zwingende Anwesenheit vor Ort ist nicht erforderlich.

Durchführung bedingt die zwingende Anwesenheit des Sportausbilders bzw. der Sportausbilderin vor Ort.
Autor F_K
 - 22. Dezember 2015, 09:04:12
Hallo Dunstig,

ich bin ja auch erst im nächsten Jahr (Febr.) wieder "im Dienst".

Aber die Aussage hilft mir schon weiter. (wobei die Aussage "versicherungstechnisch" bei der BW lustig ist - die ist nicht versichert, der Dienstherr zahlt Schäden selber.
Es soll wohl eher heißen: "Es gibt Ärger, wenn Sport durchgeführt wird, ohne sich an die Vorschriften zu halten").

Wenn Du oder jemand anders die Quellen nachreichen könnt, wäre ich dankbar.
Autor dunstig
 - 22. Dezember 2015, 08:52:53
Ansonsten kann man auch einfach über den SportOffz oder den Jahresausbildungsbefehl die Nummer der Sportlehrer rausfinden. Die können dir auch mit genauer Quellenangabe weiterhelfen.
Autor dunstig
 - 22. Dezember 2015, 08:50:06
Ich war vor zwei Wochen auf der Weiterbildung zur Aufrechterhaltung der Übungsleiter-ATN und dort wurde uns vom Sportverantwortlichen Süd (kein Plan wie die genaue Bezeichnung war) vermittelt, dass der BFT von jedem abgenommen werden darf, den der Chef damit beauftragt. Aus versicherungstechnischen Gründen sollte der Chef aber dennoch darauf achten, dass auch wenn der Gefreite Dosenkohl die Abnahme macht, am besten ein Übungsleiter wenigstens anwesend ist und einen Blick auf das ganze hat.

Genaue Quelle müsste ich in meinen Unterlagen nachsehen und dann prüfen, ob es wirklich so drin steht. Obige Aussagen sind aber definitiv auf dem Lehrgang so gefallen. Bin aber zur Zeit noch ein wenig im Urlaub und kann es deswegen nicht nachgucken. Zum Jahreswechsel soll wohl auch eine neue Zentrale Vorschrift zum Thema Sport in der Bundeswehr kommen. Da müsste das dann auch drin zu finden sein.
Autor F_K
 - 22. Dezember 2015, 08:30:30
Hallo Kameraden,

eine technische Frage:
Wer darf den BFT Test abnehmen?

Meines Wissens muss dazu dieses neue CUA mit Test bestanden sein (BFT Spezifisch), dazu muss eine Trainer C Qualifikation vorliegen.

Ich habe nun gehört, dies müsse zwangsläufig der Trainer C Breitensport, sportartübergreifend sein.

Kann mir bitte jemand die Vorschrift dazu zukommen lassen? (sofern nicht VS).