Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor RHW
 - 25. Dezember 2015, 17:29:40
Hallo,

nach § 16 SGB V ruht der Leistungsanspruch nur für das Mitglied. Die familienversicherten Angehörigen nach § 10 SGB V haben weiterhin einen Leistungsanspruch.

Wichtig ist, dass nach § 193 SGB V Beiträge von der Bundeswehr gezahlt werden.

Es könnte sein, dass die Krankenkasse RDL und Zeitsoldat verwechselt hat.

Gruß

RHW


Autor SAD HWK
 - 09. März 2015, 15:53:19
 ;) Mir teilte meine gesetzliche KV mit, dass während der RDL das Versicherungsverhältnis ruhen würde. Was nichts neues ist. Jedoch habe sich die Gesetzeslage geändert, so das evtl. mitversicherte Personen in der Zeit der RDL der versicherten Person, keine Leistungen beziehen könnten, da auch für die mitversicherte Person der Versicherungsschutz ruhen würde.

Wer hat dazu eine aktuelle Information?