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Autor Abteilix
 - 29. Dezember 2015, 20:15:57
Werter Pericranium,
das ist für mich bei bestimmten Kräftekategorien auch durchaus nachvollziehbar. Und da macht es dann auch Sinn, aus Gründen der Verschleierung einer Verbandszugehörigkeit eine solche Regelung auf die gesamte Liegenschaft auszudehnen. Sofern es bei der Diskussion in diesem Faden ausschließlich darum gehen sollte, gibt's auch für mich keinen Diskussionsbedarf.
Abteilix
Autor Tommie
 - 29. Dezember 2015, 20:15:47
Ich weiß gar nicht, was hier die ganze Zeit über des Kaisers Bart diskutiert wird, denn der alte Knabe hat sich jeden Tag rasiert ;D !

Und in den Kasernen, in denen ich bis jetzt dienstlich tätig war und in denen es eine Regelung zur An- und Abreise ohne Uniform gibt, also z. B. in Calw, da gibt es in dem schriftlichen Befehl, der von einem "Goldfasan" unterzeichnet ist, auch eine nachvollziehbare Begründung, so dass hier nicht von Willkür gesprochen werden braucht!
Autor Pericranium
 - 29. Dezember 2015, 20:08:00
Zitat von: Abteilix am 29. Dezember 2015, 19:59:44
Hallo Jens79,
ich finde, dass man diese Beschneidung der Soldaten bezüglich des Tragens der Uniform schon durchdiskutieren kann. Ich würde mich so ohne weiteres (heißt hier konkret, dass man die Gründe der Befehlslage wohl nicht transparent gemacht hat - Stichwort "Willkürverbot") nicht damit abfinden, dass die Vorschriftenlage gebeugt wird. Mit der Folge, dass ich täglich zweimal zum "Maskeball" verdonnert bin.
Abteilix

Es gibt Kasernen, da darf man, wie hier schon erwähnt, nur in zivil zum und vom Dienst abreisen und man muss sogar ein "falsches" Barett anziehen.
Oder man spart sich die Mühe mit 2 Baretts zu hantieren und nimmt einfach die Feldmütze.
Autor Abteilix
 - 29. Dezember 2015, 19:59:44
Hallo Jens79,
ich finde, dass man diese Beschneidung der Soldaten bezüglich des Tragens der Uniform schon durchdiskutieren kann. Ich würde mich so ohne weiteres (heißt hier konkret, dass man die Gründe der Befehlslage wohl nicht transparent gemacht hat - Stichwort "Willkürverbot") nicht damit abfinden, dass die Vorschriftenlage gebeugt wird. Mit der Folge, dass ich täglich zweimal zum "Maskeball" verdonnert bin.
Abteilix
Autor Jens79
 - 29. Dezember 2015, 19:36:44
Herrlich wie hier Themen kaputt diskutiert und bis ins kleinste zerlegt werden.

Autor F_K
 - 29. Dezember 2015, 18:52:08
@ Migu:

Nochmal deutlich: Es macht keinen Sinn einen nicht vorliegenden Befehl rein hypothetisch auf Rechtmäßigkeit / dienstlichen Zweck zu prüfen.

Solange hier niemand ein reales Beispiel vorlegt, gehe ich davon aus, das grundsätzlich Befehle wohl rechtmäßig sind - hier insbesondere da KasKdt in der Regel auch DV Stufe 2 mit einem Stab sind, die wissen regelmäßig was sie tun ( klar gibt es Ausnahmen ...)
Autor Holgi33
 - 29. Dezember 2015, 17:56:03
@miguhamburg1
Ich bin dort seit einem Jahr nicht mehr beordert!
Autor Holgi33
 - 29. Dezember 2015, 17:54:42
Zitat von: F_K am 29. Dezember 2015, 17:20:32
In dem genannten Beispiel hat also ein BrigGen für seinen Verband das Tragen der Uniform außerhalb der Kaserne grundsätzlich untersagt (außerhalb des Dienstes) sowie Einschränkungen für Uniformteile und Abzeichen befohlen.

Ergänze:
Einschränkungen bzw. Änderungen an der Uniform beim verlassen der Kaserne zu "Dienstlichen Zwecken".
Autor miguhamburg1
 - 29. Dezember 2015, 17:52:17
Ich gehe mal davon aus, dass es sich NICHT um einen Befehl zur Verhindung von Auswüchsen bezüglich unterstellter Soldaten im Verlauf der Feierlichkeiten zur 5. Jahrszeit handelt, sondern um einen allgemein und unbefristet gültigen Standortbefehl/Befehl des KasKdt. Und wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wo Holgi33 als Reservist beordert ist, dann sind in der Kaserne auch Truppenteile und Dienststellen, die nicht zur besagten Brigade gehörden, stationiert.

Und hier ist grundsätzlich sowohl nach dem dienstlichenZweck, als auch nach der Rechtmäßigkeit zu fragen, in die originären Rechte der DV mit eoinem solchen Befehl einzugreifen. Denn das hat nichts mit der auch in der Anzugsordnung maßgeblichen Bestimmung zu tun, dass höhere DV "IM EINZELFALL aus Gründen der..." besondere Anzugsarten für bestimmte dienstliche Tätigkeiten befehlen dürfen (z.B. einheitlicher Anzug bei einem Gelöbnis/Kommandoübergabe etc. Der KasKdt ist jedenfall in dieser Funktion kein DV und er hat somit auch nicht die Befugnis, einen solchen, über den Dienst hinausgehenden Befehl für das Tragen eines bestimmten Anzuges vom/zum Dienst für alle Tr/Tle und Dienststellen der entsprechenden Kaserne zu erteilen.

Die Regelungen, die Sie ansprechen, betreffen die Nutzungsordnung für gemeinsame Einrichtungen in der Kaserne, wie Hindernisbahnen, Sporthallen/-plätze etc.
Autor F_K
 - 29. Dezember 2015, 17:20:32
@ Migu:

Ein Großverband ist ein Verband, insoweit war meine Aussage richtig, auch wenn sie präziser hätte sein können.

In dem genannten Beispiel hat also ein BrigGen für seinen Verband das Tragen der Uniform außerhalb der Kaserne grundsätzlich untersagt (außerhalb des Dienstes) sowie Einschränkungen für Uniformteile und Abzeichen befohlen.

Einem Kasernenkommandanten steht die Befugnis zu, nach Absprache mit den Einheits- / Verbandsführern bestimmte Dinge einheitlich zu regeln.

Ich kenne da nicht alle Befehle, kann mich aber daran erinnern, den Hinweis erhalten zu haben, zur Karnevalshochzeiten, auf die Uniform zu verzichten. (Nein, ich habe da die Rechtmäßigkeit nicht geprüft).

Und das Beispiel vom DivKdr zeigt deutlich den dienstlichen Zweck ...
Autor miguhamburg1
 - 29. Dezember 2015, 16:58:17
Einmal abgesehen vom GROßverband(!) an einem Standort lieber F_K, den Sie da wohl meinten, interessiert mich auch die Begründung dafür, dass an einem Großstandort der Republik im Westen das Tragen des FA zum/vom Dienst für alle dort stationierten Truppenteile untersagt wird.

Mit einem solchen "Standortbefehl" würde nämlich den ursächlich zustehenden DV die Befugnis entzogen, den ihnen unterstellten Soldaten das Tragen bestimmter Anzugsarten zu befehlen/zu genehmigen.

Vo einem solchen Standortbefehl ist mir auch nichts bekannt. Möglicherweise ein Irrtum?
Autor Abteilix
 - 29. Dezember 2015, 14:04:26
Anfang 2000 wurden am Kölner Hauptbahnhof sogar unserem Divisionskommandeur und seinem Adju während einer Diensreise auf dem Bahnsteig die Krawatten abgeschnitten. Kein Witz!
Abteilix
Autor Getulio
 - 28. Dezember 2015, 22:59:58
Ich bin selbst im Rheinland groß geworden, aber auf die Idee wäre ich nie gekommen. Wobei bei uns damals natürlich auch über diese Tage der Befehl galt, die Kaserne ausschließlich in zivil zu verlassen.
Autor SDW
 - 28. Dezember 2015, 22:04:27
Zitat von: GetulioIch habe noch niemanden getroffen, der Karneval als Verkleidung seine normale Berufsbekleidung anzieht.
Sehr viele - ist eh schon im Schrank griffbereit :)

Und im Einzugsgebiet von Kasernen sieht man entsprechend große Massen an mehr oder minder kompletten oder umgestalteten Feldanzügen...
Autor Jens79
 - 28. Dezember 2015, 21:17:03
 
ZitatIst eigentlich eine Phantomdiskussion, schätze ich. Ich habe noch niemanden getroffen, der Karneval als Verkleidung seine normale Berufsbekleidung anzieht. Das ist ja auch der Witz, dass man mal was ganz anderes macht.

Das gibt es häufiger als man denkt....