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Autor Refizul81
 - 08. September 2003, 12:35:53
@ alle!!!
Also, das Thema hat sich Dank eurer Hilfe doch sehr erhellt.. ...und mit einem Netten schreiben was ich von einer FahnenFabrik erhiert eigentlich auch schon wieder geklärt! In dem schreiben stand nämlich drin, dass allein die Fahne €1785 kostet und das ich mit allem drum und dran so auf pi mal Daumen €2300 käme, das ist mir der Spaß ehrlich gesagt nicht wert! werde mich mal weiter umhören, aber ich denke, dass ich meine kleinen fingerchen wieder bemühenmuss und alles selber nähe (dann kommen aber noch eine Fahnenstange und eine FahnenSpitze dazu, die auch so Ihre €200 kosten werden  :'(
nun ja, wie teuer doch so mancher kleiner Ziergegenstans sein kann!
Trotz allem VIELEN DANK!!!
AUF WEITERE GUTE ZUSAMMENARBEIT!!!
Horrido
Autor Barbarossa
 - 07. September 2003, 21:21:37
So jetzt hab ich die Flagge, die ich wollte. 150x90 cm und mit dem Bundesadler drauf. Die habe ich an der Nordsee im Woend Urlaub geholt. Jaja wie kustig im Ruhrgebiet hab ich nicht eine gefunden und in Norddeutschland gibt es die ohne Ende ;-)
Autor Castor
 - 07. September 2003, 21:20:36
Wenn es Euch jetzt um einfache Fahnen geht, die man mit Ösen an einer Stange aufhängen kann, dann guckt mal beim Ranger. Da kosten die Teile in 150 x 90 cm jeweil 8,90 (mit und ohne Wappen).
Ansonsten sollte man den Begriff "verboten" nicht so benutzen.
Die Bundesdienstflagge ist kein "verbotener Gegenstand", dessen Besitz strafbar ist. Es ist lediglich das Zeigen in der Öffentlichkeit eine OWi. Das ist begrifflich aber was völlig anderes.
Autor F_K
 - 07. September 2003, 16:20:59
@ Alle:

Landesflaggen sind im LANDESrecht gereglt, da entscheidet also jedes Bundesland selber, ob es dagegen / dafür Ordnungswidrigkeitsgelder eintreiben können will.

Im Gesetz steht "benutzt", damit ist bei Flaggen wohl das "zeigen" in der Öffentlichkeit gemeint, der Besitz als solcher aber wohl nicht ...

Der Offz mit einer LANDESflagge in seinem Dienstzimmer handelt jedenfalls unbefugt, ein KpChef ist zwar DIENSTSTELLENLEITER und damit befugt eine Flagge zu führen (zu zeigen), aber natürlich nur die "passende" Flagge, und bei Dienststellen der BW ist das die Bundesdienstflagge ...  ;D

Also Jungs:
Nehmt die Deutschlandflagge, da begeht man keine OWi und preiswerter wird die auch sein ...
Autor tschoerg
 - 04. September 2003, 14:13:29
ja mit adobe PS oder Illutrator.
Ich stells mir nicht schwer vor, schwarz, rot und gold zusammenzusetzen.
Oder soll die Fahne im Winde wehen?

Wieder zu den Verbotenen Fahnen/Flaggen, es sind ja auch einige, wie du schon bemerkt hast, Bundesländer-Fahen-Flaggen dabei.
Zitat§ 124. Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt

1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder

2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.

(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden
Warum allerdings einige Fahnen von Bundesländer trotz Wappen nicht verboten sind versteh ich allerdings nicht. Scheinbar machen die was sie wollen.

So long...
Autor Refizul81
 - 04. September 2003, 13:30:33
@ Tschoerg ... wie soll ich das bitte schön machen?!?! gibt es da ein gutes Program Für?!!? ich habe nämlich nicht lust mich mit "milimetergenauer" Handarbeit hinzusetzten!!! (das dauert nämlich, wenn man das richtig gut machen will!!!

Und noch was!
Flaggen - bekommt man ja überal!!! - ich will aber eine Fahne haben!  alle die was besonderes haben wollen -  sucht euch im Netz einfach eine Fahnenfabik in der Nähe und frag mal nach wie Kooperativ die sind! - wird zwar nicht in 7 Tagen geschehen, aber vielelciht fürs nächste spel... ...oder aber eben für die Wand!

UD DIE SACHE MIT DER BAYERNFAHNE... ...DIE IST LAUT www.flaggenkunde.de JA AUCH VERBOTEN?!?! (zumindest die mit Wappen)

NUN ja, bis bald! Refizul81  ;)
Autor schlammtreiber
 - 04. September 2003, 10:47:07
Swastika = Hakenkreuz

Besitz meines Wissens nicht strafbar, nur eben öffentliches Zeigen... oder ?

:-\
Autor tschoerg
 - 04. September 2003, 10:30:22
Swastika ? hab ich was verpasst?

bin ich mir nicht sicher. ich glaube bei manchen Sachen, ist allein schon der besitz strafbar, genauso wie der Handel.
Theoretisch kannst du dann sowas garnicht beziehen... oder?
Autor schlammtreiber
 - 04. September 2003, 09:31:00
refizul,

"und meine Vereidigung lief im Chefbüro ab - und da hängt nur eine Bayernflagge (und das obwohl mitten in NRW) "

Hurrahurra  ;D

Jaja, schleichend übernehmen wir die Republik  ;)

@all:

Meines Wissens nach darf man sich daheim jede beliebige Flagge etc hinhängen (sogar Swastika und so´n Schwachsinn), solang diese nicht von außen einsehbar sind und somit nicht öffentlich. Lasse mich aber genr eines Besseren belehren.
Autor Barbarossa
 - 03. September 2003, 12:55:31
In so einem Pokallden werd ich mal gucken. Danke. Walldorf hilft mir nicht weiter, ich wohne in Bochum. Das ist wie verhext Janmaikaflaggen ohne Ende und eine Deutschlandflagge gibt es nirgens. Aber ich glaub ich werd mir eine von ebay mit Ösen holen und die dann bei einer Schneiderei wegmachen lassen, aber es eilt, das Spiel ist in 7 Tagen ;-)
Autor tschoerg
 - 03. September 2003, 12:38:30
Die kannst du dir eigentlich in allen "Fahnen, Pokale, Glasveredelung, Geschenkartikel" Geschäften kaufen, bzw. bestellen. Da hab ich meine zumindestens her und zwar aus Walldorf - Baden wenn das dir weiterhilft.

Kannst dir sogar nen ganzen Fahnenmasten kaufen :)
Autor Barbarossa
 - 03. September 2003, 12:12:30
Hallo,

ich wollt mir auch eine Bundesdienstflagge kaufen, also Schwarz-Rot-Gold mit Adler drauf, denn solche Flaggen gibt es ohne Ende bei ebay. Aber wenn es verboten?!
Doch wenn sich kein Schwein drum kümmert. Ich brauch die ja nur zum Fussball: Deutschland-Schottland!

Weiß jemand von euch wo ich nur das Flaggentuch herbekomme? Denn alle Flaggen sind mit Ösen, doch ich hät gern eine zum umhängen. Bin Dankbar für jede Hilfe.
Autor Castor
 - 03. September 2003, 11:33:16
Ich vermute mal, daß die Bundesdienstflagge auf die gleiche Weise und aus dem gleichen Grund "verboten" ist, wie ich mir als Zivilist auch nicht das Wort Polizei hinten auf die Jacke bzw. aufs Auto schreiben darf. Zu Hause allerdings darf ich es ja tragen und an die Wand pinseln usw.
Es soll halt nur kein falscher Eindruck erweckt werden. Ist vielleicht so eine Vorstufe zur Amtsanmaßung.
Autor tschoerg
 - 03. September 2003, 09:14:45
gut, dann wäre das auch geklärt.  ;D

Zu deinder Frage eine Gegenfrage , warum erstellst du dir nicht selber eine Vektorgrafik?
Autor Refizul81
 - 03. September 2003, 00:14:59
Also, wenn Ihr mal wissen wollt, welche Flaggen nun wohl erlaubt und welche nicht sind... ...dann gucktmal hier
www.flaggenkunde.de
-> Deutsche Flaggen
-> erlaubte und verbotene Flaggen
(letzter Link auf der Seite!)

OK, damit wären die Fragen geklärt... ..jetzt fehlen nur noch die (nach Möglichkeit vektorisierten) Vorlagen?!?! - eine Idee?!?!