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Autor F_K
 - 05. Januar 2016, 18:04:32
Na, mein ReFü hatte einen Stapel von gut 100 Stück - und ich durfte behalten.

Scheint mir auch ein pragmatischer Ansatz zu sein, da der Wert der Karte vermutlich unter einem Euro liegt.
Autor Hirnforscher
 - 05. Januar 2016, 17:51:36
Zitat von: schlammtreiber am 04. Januar 2016, 17:17:52
Zitat von: LoggiSU am 02. Januar 2016, 20:08:17
Ich habe meine grüne Verpflegungskarte nach der letzten RDL im November direkt am Mann behalten dürfen.
Nicht verbrauchtes Guthaben kann ich somit bei der nächsten RDL aufbrauchen.

Hier ebenso, scheint der übliche Standard-Umgang zu sein (obwohl der ReFü bei der Ausgabe der Chipkarten noch meinte, wir müssten sie am Ende der RDL zurück geben, war aber nicht).

Da bin ich mal gespannt. Wenn das allgemein so gehandhabt wird, wäre das ja mal eine praktikable Lösung. Unser (uns sehr wohlgesonnener) Ansprechpartner des BwDLZ hat bei seinem Vortrag während unserer letzten RDL verkündet, dass die Verpflegungskarten nach Beendigung der RDL eingezogen und der Restbetrag von (idR) wenigen Euros und Cent per Überweisung zurück erstattet werden sollen. Da ist der Verwaltungsaufwand meist höher als der betreffende Betrag  ::).

Allerdings hat er auch gesagt, dass bislang noch gar nicht genügend Verpflegungskarten vorliegen, um alle Reservedienstleistungen damit auzszustatten. Mal sehen...
Autor schlammtreiber
 - 04. Januar 2016, 17:17:52
Zitat von: LoggiSU am 02. Januar 2016, 20:08:17
Ich habe meine grüne Verpflegungskarte nach der letzten RDL im November direkt am Mann behalten dürfen.
Nicht verbrauchtes Guthaben kann ich somit bei der nächsten RDL aufbrauchen.

Hier ebenso, scheint der übliche Standard-Umgang zu sein (obwohl der ReFü bei der Ausgabe der Chipkarten noch meinte, wir müssten sie am Ende der RDL zurück geben, war aber nicht).
Autor StierNRW
 - 02. Januar 2016, 22:00:57
@ LoggiSU

Auch ein Dank an dich ;)
Autor LoggiSU
 - 02. Januar 2016, 20:08:17
Ich habe meine grüne Verpflegungskarte nach der letzten RDL im November direkt am Mann behalten dürfen.
Nicht verbrauchtes Guthaben kann ich somit bei der nächsten RDL aufbrauchen.
Autor StierNRW
 - 02. Januar 2016, 18:06:52
@ Tommie

Auch dir vielen Dank ;)
Autor Tommie
 - 02. Januar 2016, 17:54:59
Die roten Chipkarten, die bisher an FWDLer und Reservistendienst Leistende ausgegeben werden, gibt es nur noch für die FWDLer! Ein RDL, der an der Verpflegung teilnehmen möchte, erhält beim ReFü bzw. im BwDLZ eine grüne Chipkarte, wie jeder SaZ/BS auch und kann diese dann, wie von "KlausP" bereits erwähnt, an den dafür vorgesehenen Terminals aufladen und dann (hoffentlich unfallfrei ;) !) an der Truppenverpflegung teilnehmen.
Autor StierNRW
 - 02. Januar 2016, 17:54:25
@ KlausP

Herzlichen Dank für deine schnelle Antwort :)
Autor KlausP
 - 02. Januar 2016, 17:50:25
Auch dann wirst du eine Chipkarte bekommen, nämlich so eine wie SaZ/BS, die du am Automaten im Eingangsbereich der Küche/des Speisesaals mit Bargeld "aufladen" musst. Der Betrag für die jeweilige Teilmahlzeit wird dan an der Kasse im Speisesaal davon abgebucht.
Autor StierNRW
 - 02. Januar 2016, 17:45:02
Hallo wertes Forum :)

Ich habe eine kurze (naive ;D) Frage bzgl. der Verpflegung auf RDL Inland.

Früher bekam man auf seinen WÜ/RDL diese Chipkarte für die Truppenküche. Nun ist das mit den Neuregelungen ab 1.11.2015 aber doch so, daß man das Verpflegungsgeld mit ausbezahlt bekommt.

Ich habe da die saudumme Frage, ob es da nicht am Anfang der RDL eine Wahlmöglichkeit gibt. Wenn ich dieses Jahr (Ich hoffe, daß es klappt) wieder eine RDL mache, muß ich dann ja jedes Mal bar zahlen ;) Natürlich geht das, aber mit der Chipkarte geht das natürlich deutlich schneller.

Ich vermute, daß es keine Wahlmöglichkeit bzgl. Chipkarte fürs Essen in der Truppenküche gibt. Ich wollte trotzdem mal fragen.

Nichts für ungut !

Danke und kameradschaftliche Grüße,
StierNRW