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Autor Jens79
 - 05. Januar 2016, 00:36:30
Dir entgeht aber auch wirklich überhaupt nix.....  ::)
Autor Tommie
 - 04. Januar 2016, 22:52:39
Tja, Klausemann, bei der Entfernung wird das nichts ... ;) !

Zitat von: mikele90 am 04. Januar 2016, 19:23:50Trennungsgeld bekomme ich keins, da es ja folglich bei 5km zumutbar ist für mich von zu Hause zur Kaserne zu pendeln.
Autor KlausP
 - 04. Januar 2016, 22:50:14
Haben sie eigentlich einen anerkannten eigenen Hausstand? (ich glaube mich dunkel an sowas zu erinnern) Dann müssten Sie doch TG-Empfänger sein.
Autor Tommie
 - 04. Januar 2016, 22:48:48
Tja, leider ... ;)

Zitat von: mikele90 am 10. Juni 2015, 00:31:12Hallo,

ich fange ab dem 01.10 in der SKB Hannover meine Ausbildung zum Feldjäger SAZ12 an.
Autor Jens79
 - 04. Januar 2016, 22:45:32
Nicht?  :o

Verdammt......
Autor Tommie
 - 04. Januar 2016, 22:37:28
Du bist auch nicht mehr in den ersten sechs Monaten Deiner Dienstzeit, Jensemann ;) !
Autor Jens79
 - 04. Januar 2016, 22:24:40
Ich war dieses Jahr unter anderem 2 Monate am Stück auf Lehrgang und mir wurde nix abgezogen......
Autor KlausP
 - 04. Januar 2016, 22:19:31
Das wundert mich jetzt. Gibt es da eine neue Regelung, die an mir vorüber gegangen ist?
Autor mikele90
 - 04. Januar 2016, 22:06:40
Mir und allen anderen werden seit dem ersten Lehrgang immer 112,10€ laut dem bundesbesoldungsgesetz vom bruttogehalt abgezogen.... Ja aufstehen ist um 06 um um 07 Uhr angetreten zu sein.
Autor F_K
 - 04. Januar 2016, 21:20:11
.... Ausgang ist nach Dienstgradgruppe geregelt.

Daher muss man ggf. offiziell zum Frühstück oder internem Antreten vor Ort sein.

Einfach örtlich nachfragen.
Autor KlausP
 - 04. Januar 2016, 20:49:49
Lehrgangsteilnehmern ist die Unterkunft kostenlos bereitzustellen.
Autor mikele90
 - 04. Januar 2016, 20:48:08
Danke für die Antwort. Haben unbegrenzten Ausgang. Befreien wird vermutlich nichts, da ich keine der dafür notwendigen Begründungen erfülle. Schade um die 112,10€
Autor ulli76
 - 04. Januar 2016, 20:38:42
Ja, auf Lehrgängen ist man generell zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Das hat aber mehr verwaltungstechnische Auswirkungen.
Was anderes ist das Recht, seine Freizeit so zu gestalten wie man möchte. Also wenn ihr keinen Zapfenstreich habt, kannst du nachts das tun, was du willst, solange du morgens pünktlich da bist wo du zu sein hast (hängt von der Regelung ab, bis wann ihr offiziell Ausgang habt).

Unabhängig davon, kannst du einen Antrag auf Befreiung vom Wohnen in de Gemeinschaftsunterkunt stellen.
Autor Jens79
 - 04. Januar 2016, 20:38:35
Was für ein Blödsinn.  ;D
Ich kann mich zwischen Dienstschluss und Dienstbeginn aufhalten wo ich möchte.
Da spielt es keine Rolle ob ich auf Lehrgang bin oder sonst wo.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Autor mikele90
 - 04. Januar 2016, 19:32:05
Habe jetzt folgendes gefunden:
Umgangssprachlich wird allerdings auch ein Soldat als "Heimschläfer" bezeichnet, der zwar eine Stube mit Bett hat, es allerdings nicht benutzt, weil er so nahe an der Kaserne wohnt, dass er zu Hause übernachtet. Rechtlich gesehen nutzen diese Soldaten jedoch nur den "Ausgang bis zum Wecken" (bzw. Dienstbeginn), den praktisch jeder Bundeswehrsoldat hat, außer er unterliegt dem Zapfenstreich.

Deswegen bin ich offiziell kein heimschläfer. Doch den "Ausgang bis zum wecken", kann ich auch nutzen um zu hause zu schlafen.