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Zitat von: theodor_rannt am 07. Januar 2016, 13:31:19
Sonst schreien ja auch immer alle nach Gleichberechtigung.
Zitat von: theodor_rannt am 05. Januar 2016, 17:26:55
Die Frage ist was unter Art12(2) genau zu verstehen ist. Ich bin kein Jurist, aber für mich liest sich das so, dass wenn es jeder zu einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst herangezogen wird, diese verfassungskonform ist.
Aber wie gesagt ein allgemeiner Dienst ist nicht praktikabel.
Edit: öffentliche Dienstleistungpflicht hat sich nach mehr angehört als es ist: Gehwegreinigung, Tätigkeit als Volkszähler... Damit kriegt man keinen Pflichtdienst durch.
Zitat von: Ralf am 05. Januar 2016, 16:00:03
Die Regierung möchte ich sehen, die sich daran wagt (und die nötige Mehrheit bekommt).
Zitat von: theodor_rannt am 05. Januar 2016, 16:55:28
Wenn schon ein allgemeiner Dienst, dann für alle etwa 18-Jährigen, die im Lande wohnen, also Männlein und Weiblein, ob mit oder ohne deutschen Pass;