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Zitat von: KlausP am 08. Januar 2016, 20:04:53Zitat von: Pericranium am 08. Januar 2016, 19:55:05
Ich würde sagen, dass Ihnen das Alter einen Strich durch die Rechnung macht, da nur im Einzelfall und in Mangelverwendungen Personen über 40 eingestellt werden, da es einer besonderen Erlaubnis von irgendeinem Amt, dessen Namen ich vergessen habe, bedarf.
Und Notfallsanitäter sind mWn keine Mangelverwendung, da die Bundeswehr sie selber ausbildet.
Selbiges gilt für Fachkrankenpfleger.
Das gilt auf jeden Fall für die militärische Laufbahn. Bei einer Bewerbung für eine zivile Verwendung der kann es durchaus anders sein.
Zitat von: Bürger Ludwig am 08. Januar 2016, 19:25:34
Hallo zusammen,
ich habe mich neu im Forum angemeldet, und hoffe, dass ich alles richtig mache. Wenn nicht, bitte ich um Verständnis und Hinweise!
Ich lote seit einiger Zeit die Möglichkeiten zur beruflichen Umorientierung aus. Dabei interessierten mich die Bundeswehrkrankenhäuser bzw. der Sanitätsdienst im Allgemeinen sehr.
Zu mir: Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin, Notfallsanitäter. Ergänzungsstudium Betriebswirtschaftslehre (Inkl. Personal, Organisation und Führung etc.), abgeschlossen. Alter: 40 J (nicht mehr "taufrisch"), verheiratet und 1 Kind.
- Wie beurteilt ihr den Bedarf, die Möglichkeit/ Chancen einer Verwendung im militärischen sowie im zivilen Bereich, im Kontext mit meiner Qualifikation und das doch relativ hohe Alter?
Ich bin gespannt und danke Euch für das Erste!
Zitat von: Pericranium am 08. Januar 2016, 19:55:05
Ich würde sagen, dass Ihnen das Alter einen Strich durch die Rechnung macht, da nur im Einzelfall und in Mangelverwendungen Personen über 40 eingestellt werden, da es einer besonderen Erlaubnis von irgendeinem Amt, dessen Namen ich vergessen habe, bedarf.
Und Notfallsanitäter sind mWn keine Mangelverwendung, da die Bundeswehr sie selber ausbildet.
Selbiges gilt für Fachkrankenpfleger.
Zitat von: dunstig am 08. Januar 2016, 19:56:48Zitat von: Pericranium am 08. Januar 2016, 19:55:05Finanzministerium.
(...), da es einer besonderen Erlaubnis von irgendeinem Amt, dessen Namen ich vergessen habe, bedarf.
Zitat von: Pericranium am 08. Januar 2016, 19:55:05Finanzministerium.
(...), da es einer besonderen Erlaubnis von irgendeinem Amt, dessen Namen ich vergessen habe, bedarf.