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Autor OSG Oschi
 - 14. Januar 2016, 08:22:01
Bestenfalls den DV im Vorfeld in Kenntnis setzen.
Autor LoggiSU
 - 13. Januar 2016, 16:10:40
Ich hatte so einen Fall leider schon mal  (Onkel) während einer zweiwöchigen RDL. Kurz mit dem Köpfe gesprochen und es ging ganz problemlos.
Autor StOPfr
 - 13. Januar 2016, 14:42:52
KlausP gibt den richtigen Rat. Es handelt sich um den Großvater der Ehefrau und diese dürfte es angenehm finden, wenn sie nicht allein zur Beerdigung muss.

Ansonsten: Abwarten! Er wäre nicht der erste 99-Jährige, der 100 wird und sich darüber noch freuen kann. 
Autor Schnolle
 - 13. Januar 2016, 12:25:55
Danke, wie gesagt, ich hoffe das nix passiert.
Autor KlausP
 - 13. Januar 2016, 11:43:01
Falls wirklich was passiert sprich mit deinem Disziplinarvorgesetzten. In so einem Fall kann man immer was regeln.
Autor Andi
 - 13. Januar 2016, 10:08:35
Soso... ::)
Autor Tommie
 - 13. Januar 2016, 09:27:18
Das ist richtig so! Für eine RDL von 12 Tagen steht Ihnen gar kein Urlaub zu, da wären Sie auf die Sonderurlaubsverordnung angewiesen, und was die dazu sagt, hat "F_K" bereits zitiert!

Damit kommen wir zur Kurzfassung: Das wird so nichts werden!
Autor Schnolle
 - 13. Januar 2016, 09:14:40
RDL ist lediglich 2 Wochen. Also 12 Tage. Na hoffentlich muss ich darüber dann keine Gedanken machen. Ich frage weil der Schwiegeropa 99 ist und seit gestern im KH. Ab Montag bin ich dann auf RDL.

Naja, mal sehen was kommt. Danke für Antworten.
Autor F_K
 - 13. Januar 2016, 09:05:34
Sonderurlaubsverordnung:

Zitat(3) Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Urlaub
unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen Umfang gewährt werden; in den nachstehenden Fällen wird
Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt:
1. Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin 1 Arbeitstag,
2. Tod der Ehefrau oder des Ehemanns, eines Kindes, eines Elternteils oder des Lebenspartners 2 Arbeitstage,

Sonderurlaub für den Tod des Goldfisches gibt es also nicht - wir reden also über Urlaub.

Ist die RDL ausreichend lang, um überhaupt Urlaubsanspruch zu haben?

Zum Thema "angeheiratet":

ZitatMit den Verwandten von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, umgangssprachlich indirekte Verwandtschaft genannt.
Autor Ralf
 - 13. Januar 2016, 08:57:53
Zitat von: Schnolle am 13. Januar 2016, 08:54:54
Schwiegeropa? Ist doch angeheiratet 2.Grades.
Der fällt dann eher unter die Kategorie "Goldfisch".
Autor Schnolle
 - 13. Januar 2016, 08:54:54
Schwiegeropa? Ist doch angeheiratet 2.Grades.
Autor Tommie
 - 13. Januar 2016, 08:32:58
So etwas hängt auch davon ab, wer denn der Verstorbene ist und in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zu ihm/Ihr stehen! Für Verwandtschaft 1. Grades gibt es Sonderurlaub, in einschlägigen Vorschriften geregelt, für die Beerdigung des Goldfisches (Beispiel!) kann man Urlaub nehmen, wenn man daran teilnehmen möchte ;) !

Bei Lehrgängen wird auch aufgrund der gültigen Vorschriften entschieden. Man wird einem Soldaten immer zu ermöglichen versuchen, an der Beerdigung von Verwandtschaft teilzunehmen, sofern dienstliche Belange dem nicht entgegen stehen!
Autor Schnolle
 - 13. Januar 2016, 07:31:40
Weiß jemand ob es problematisch ist während einer RDL eine Freistellung vom Dienst für eine Beerdigung zu bekommen. Dienststelle und Friedhof wären in der gleichen Stadt. Meist findet sowas ja vormittags oder mittags statt. DP ist im ZSan.
Die Frage ist mal so rein prophylaktisch.
Achso, noch was. Wie verhält sich das bei Lehrgängen?

Danke.