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ZitatMein Haus hier lasse ich leer stehen
Zitat von: F_K am 15. Januar 2016, 08:40:34
Lieber Luftwaffensoldat:
Ein Schaden, der zu Schadensersatzpflicht führt, hat schon enge rechtliche Voraussetzungen.
Du hast Möbel gekauft, Deine Entscheidung, dafür hast Du nun Möbel.
Du hast einen Mietvertrag geschlossen, weil Du eine Wohnung haben wolltest (weil Du keine Fernbeziehung führen willst).
# Diese Aussage ist nicht richtig. Ich habe einen Mietvertrag weil ich keine amtlich anerkannte Unterkunft zugesagt bekommen habe für die Versetzung die Ursprünglich zum 01.02.16 Stattfinden sollte.#
(Mietvertrag kann man nicht "aufheben", den kann man ggf. kündigen - mit allen rechtlichen Folgen).
Du hast Dich gegen die Zusage der UKV ausgesprochen, weil Du Deinen Wohnsitz behalten wolltest.
#UKV wurde Ausgeschlagen da die Immobilie noch in der Finanzierung steh und ein Verkauf so wie Vermietung mit nicht geringem finanziellen Verlust hinzunehmen wäre und das sicher nicht gemacht wird wenn es für 3 Jahr sein sollte.#
Ein bisschen habe ich den Eindruck, Du wolltest Deinen Lebensmittelpunkt verlagern, aber trotzdem Trennungsgeld "kassieren", obwohl da eigentlich keine Trennung (weil Umzug!) vorliegt.
# Sicherlich nicht richtig denn wenn ich das gewollt hätte wäre UKV zum tragen gekommen.#
However:
Wolverine hat erläutert, was man machen kann und wie er die Beweislage und Pflicht sieht.
Zitatsollte sich die Einstellung des Kasernen-Ältesten nicht ändern was im Moment so aussieht?
Zitat von: F_K am 15. Januar 2016, 07:43:27
Wo ist ein Schaden entstanden?
Ihr habt die Entscheidung getroffen, umzuziehen ( nicht offiziell!)
Das könnte Ihr doch weiter machen - dazu wird vor Ort eine Wohnung benötigt. Ebenso hast Du Dich entschieden, eben nicht offiziell umzuziehen - sonst wäre der Umzug bezahlt worden.
Zitat von: wolverine am 14. Januar 2016, 23:12:45
Warum denke ich da direkt an § 38 VwVfG?