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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 17. Januar 2016, 12:38:17
Unabhängig von der Frage "berücksichtigungsfähig"....

Wer sich erstmalig einen eigenen Hausstand einrichtet...

...kann einen unverzinslichen Gehaltsvorschuss beantragen.

Fragen Sie hierzu Ihren PersFw.
Autor LwPersFw
 - 17. Januar 2016, 12:35:22
und um Ralf noch zu ergänzen...

damit bei Ledigen die Wohnung berücksichtigungsfähig ist,
muss sie im Einzugsgebiet ( bis 30 km) des Stammtruppenteils liegen.

Wenn der zust. Kommandeur es genehmigt...

geht auch noch der räumliche Zusammenhang  (bis 50 km)

Im Ausnahmefall auch bis ca. 100 km, wenn der Soldat
an mindestens 3 Werktagen auch nach Hause fährt.
Autor Ralf
 - 17. Januar 2016, 12:27:47
TG kann bei Anerkennung und Berücksichtungsfähigkeit der Wohnung erst mit der nächsten Maßnahme (Versetzung etc.) gewährt werden.
Autor LarsR
 - 17. Januar 2016, 12:22:10
Moin,

meine bezüglich des Trennungsgeldes wäre:
Ist es möglich auch Trennungsgeld zuempfangen wenn man die Wohnung während der Dienstzeit betritt?
Also ich wohen momentan in der Kaserne und lebe am Wochenende in meienm Elternhaus und hatte auch bereits noch keine eigene Wohnung.
Ich möchte gerne ausziehen aber jetzt nicht zu meinem Standort, welcher sich ca. 300km von meinem Elternhaus enfernt befindet.
Ich hätte eine Wohnung welche sich ca. 30km nächer an meienm Standort befindet, wenn ich diese Wohnung beziehen würde, wäre es dann trotzdem möglich Zuschüsse von unserem Arbeitgeber zubekommen?
Oder muss ich dafür wirklich in die nähe meiens akutellen Standortes ziehen, nur beträgt meine Dienstzeit bisher nur noch knapp 6 Monate. Meine Antrag auf eine Verlängerung ist schon so gut wie durch, doch nicht unbedingt für meinen aktuellen Standort.
Also wäre froh wenn mir jemand hier weiter helfen könnte.