Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor F_K
 - 15. Februar 2016, 11:10:00
Lieber MarcB:

Es handelt sich eher um die AVR eines Soldaten, und die Frage, ob die Tätigkeit auf diese AVR angerechnet wird.
Autor MarcB
 - 15. Februar 2016, 09:50:01
Genauer gesagt muss die ATB zum TA passen. Meine ersten WÜ als S3 Offz hatten noch (versehentlich?) die ATB "ArtOffz" und zählten zum TA "Rohwaffenpers", danach wurde die ATB "S3 (St)Offz" vergeben, damit keine Anerkennung für das TA. Stattdessen könnte ich damit ein zweites TA beantragen.
Autor IT-Ghost
 - 11. Februar 2016, 19:39:01
Die WÜ-Tage zählen meines Wissens allerdings nur für das TA, wenn der Lehrgang bzw. die RDL in einem direkten Bezug zu besagter Tätigkeit steht.
Autor F_K
 - 19. Januar 2016, 13:00:48
Ja.
Autor Der Reservist
 - 19. Januar 2016, 12:53:22
"min. eine 14 tägige RDL..." soll eigentlich heißen: min. 14 RDL Tag in einem Kalenderjahr
Autor Der Reservist
 - 19. Januar 2016, 08:45:06
In der A2-2630/0-0-5, ehemals ZDv 37/10 heißt es bei den Ausbildungs- und Verwendungsvoraussetzungen beim Tätigkeitsabzeichen: "Für Reservistendienst Leistende gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Reservistendienstleistungen (,,Wehrübungen") angerechnet. Dabei
werden zwei oder mehr Wochen Reservistendienstleistung im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die
Dauer der einzelnen Wehrübung als 1 Jahr gewertet."

Zum Verständnis: Zwei oder mehr Wochen heißt min. eine 14 tägige RDL. Ich frage daher, da RDLs ja i.d.R. von Montag bis Freitag ausgeschrieben werden, ein Lehrgang von "Zwei Wochen Dauer" dann eben 12 RDL Tage umfasst. Dementsprechend wäre der Besuch eines solchen Lehrgangs innerhalb eines Kalenderjahres alleine als keine Hochstufung beim Tätigkeitsabzeichen zu werten. korrekt?