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Zitat von: Flexscan am 21. Januar 2016, 08:44:01
Wenn ich dann noch lese, bei 45km Entfernung sich eine Wohnung nehmen zu wollen fällt mir nichts mehr zu ein.
Zitat von: ilyos90 am 20. Januar 2016, 11:47:53
Klar sind 45 Km nicht die Welt und durchaus auch täglich zu fahren, darum ging es mir bei meiner Frage aber nicht. Mir wurde vom Einplaner gesagt, ich könne mir eine Wohnung anmieten, welche zu 100% getragen wird, da ich Wohneigentum habe. Das erscheint mir etwas merkwürdig, da mMn. die 45 KM ja auch keine all zu große Entfernung sind. Wäre es dennoch korrekt vermittelt worden, würde ich es natürlich in Anspruchnehmen.
Zitat von: Ralf am 20. Januar 2016, 12:16:26Wie definiert sich denn eine "anerkannte Wohnung" und welche Auswirkung hat es für mich, eine zu haben ?
O.k., weil man unter 25 zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist und eine anerkannte Wohnung nicht berücksichtigungsfähig wäre.
Zitat von: Ralf am 20. Januar 2016, 12:10:05
Die Grenze sind 30km. Bist du denn über 25?