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Zusammenfassung

Autor Holgi33
 - 22. Januar 2016, 23:08:41
Die Voraussetzungen und Bedingungen zum Erwerb der Schützenschnur sind in der Zentralrichtlinie
A2-222/0-0-1210 ,,Schießen mit Handwaffen" festgelegt.

Abweichungen:
• Angehörige des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr, des Sanitätsdienstes der
anderen Organisationsbereiche sowie der Feldjäger, des Militärmusikdienstes und des
Kommandos Spezialkräfte schießen die Wertungsübungen mit zwei Waffen aus der Waffen-
gruppe 1. 
• Angehörige des Sanitätsdienstes der Luftwaffe schießen die Wertungsübungen bei fehlender
Ausbildung (Gewehr/Maschinenpistole) nur mit der Pistole.
• Personal von Dienststellen im Ausland und in integrierten Stäben schießen die Wertungs-
übungen, wenn die Organisationsgrundlage der Dienststelle keine Waffen der Waffengruppe 2
ausweist, mit zwei Waffen aus der Waffengruppe 1.

Also geht nicht an einer MG Ausbildung vorbei um an eine Schützenschnur zu kommen.

Autor Corsa
 - 22. Januar 2016, 20:46:18
Marine
Fachdienst
G36
Autor F_K
 - 22. Januar 2016, 20:44:14
Welche TrG bzw. TSK und Dienst in welche Einheit mit welcher Ausstattung an Waffen?
Autor Corsa
 - 22. Januar 2016, 20:37:18
Moin,
ich habe eine Frage.

Um die Schnur in Silber oder Gold zu bekommen, muss mann ja MG schießen.
Da ich aber nicht am MG ausgebildet bin, kann ich keine Waffe aus der Waffengruppe 2 Schießen.
Nun zu meiner Frage. Kann ich anstatt MG, eine weitere Waffe aus der Waffengruppe 1 Schießen?

Schonmal danke im Vorraus.

Mfg
Corsa