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Autor Andi
 - 26. Januar 2016, 07:28:12
Zitat von: Aliki am 25. Januar 2016, 21:21:41
Mir gings nur auf Jens seinen letzten Satz

Und der ist völlig in Ordnung. Auch nicht umzäunte MSB sind MSB und wer sie unberechtigt betritt wird regelmäßig einen strafbaren Hausfriedensbruch begehen, denn die deutliche Umfriedung geschieht mittels der Beschilderung, die mindestens alle 50m aufzustellen ist.
Bei nicht umzäunten MSB wird allerdings bei unbefugtem Betreten nicht gleich der Schusswaffengebrauch angedroht, weil das unverhältnismäßig wäre.

Gruß Andi
Autor Jens79
 - 25. Januar 2016, 21:36:21
Was ist denn mit dem Satz
Autor Aliki
 - 25. Januar 2016, 21:21:41
Das ist richtig, hätte MB noch dazuschreiben müssen.
Mir gings nur auf Jens seinen letzten Satz
Autor Andi
 - 25. Januar 2016, 20:18:22
Zitat von: Aliki am 24. Januar 2016, 13:56:03
Und dass sich Personen, die sich unbefugt Zutritt zu einem MSB verschaffen, eine Straftat nach §123 StGB begehen.

Das hat mit dem MSB Status nichts zu tun. Auch fast jeder MB ist umfriedet. Nur wird man dort beim rechtswidrigen Überwinden der Einfriedung nicht beschossen. ;)
Autor Aliki
 - 24. Januar 2016, 13:56:03
Und dass sich Personen, die sich unbefugt Zutritt zu einem MSB verschaffen, eine Straftat nach §123 StGB begehen.
Allerdings nur, wenn dieser mit einem körperlichen Hindernis versehen ist.
Autor Jens79
 - 24. Januar 2016, 12:18:43
Militärische Bereiche sind Anlagen, Einrichtungen und Schiffe der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik.

Militärische Sicherheitsbereiche sind militärische Bereiche, deren Betreten durch die zuständigen Dienststellen verboten worden ist, und sonstige Örtlichkeiten, die das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle vorübergehend gesperrt hat. Sonstige Örtlichkeiten dürfen vorübergehend gesperrt werden, wenn dies aus Gründen der militärischen Sicherheit zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Bundeswehr unerläßlich ist; die nächst erreichbare Polizeidienststelle ist hiervon unverzüglich zu unterrichten.

Ein MSB ist eigentlich genau das gleiche wie ein MB. Allerdings muss er explizit als MSB gekennzeichnet sein (zB. durch ein Schild)

Ein MSB muss weder überwacht noch umzäunt sein. StOÜbPl oder TrÜbPl können MB oder MSB sein.
Autor bayern bazi
 - 24. Januar 2016, 10:45:43
Zitat von: Hubababuuba am 24. Januar 2016, 10:36:41
Hallo,

Kann mir jemand mit eigenen Worten worin sich ein Millitärischer Bereich und ein Millitärischer Sicherheitsbereich unterscheiden?

Sowie der Unterschied Wachaufgaben und Sicherheitsaufgaben?

Bei Wikipedia verstehe ich das nicht

hab dir dir wiki nochmal verlinkt

grob gesagt:

MB  = alles was BW - Eigentum ist  auch Tr und SToÜbPl - Schießanlagen ecc

MSB = eingezäunter Bereich / festgelegter Bereich in der öffentlichkeit - der überwacht wird und in dem nach Unmittelbarer Zwang Gesetzt - auch bis zum Schusswaffen gebrauch das Hausrecht der BW  durchgesetzt werden kann
Autor Hubababuuba
 - 24. Januar 2016, 10:36:41
Hallo,

Kann mir jemand mit eigenen Worten worin sich ein Millitärischer Bereich und ein Millitärischer Sicherheitsbereich unterscheiden?

Sowie der Unterschied Wachaufgaben und Sicherheitsaufgaben?

Bei Wikipedia verstehe ich das nicht