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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 31. Januar 2016, 18:40:21
Nein es geht für Sie nicht... da Sie vor DZE nicht über eine anerkannte und berücksichtigungsfähige Wohnung verfügt haben.

Ein Zimmer bei den Eltern zählt nicht...
Autor Stolli
 - 30. Januar 2016, 18:45:16
Ah, ok. Danke.
Also geht das doch irgendwie.
Autor FoxtrotUniform
 - 29. Januar 2016, 08:12:17
Einer meiner Soldaten hat eine Zweitwohnung für sein BfD gefördertes Studium bezahlt bekommen. Allerdings entzieht sich meiner Kenntnis ob das über den BfD lief oder über Trennungsgeld.
Autor KlausP
 - 28. Januar 2016, 17:08:44
Und genau da pfeffert eben der Hase im Liegen.  ;)
Autor wolverine
 - 28. Januar 2016, 16:53:17
Mein BFD begann noch in der Dienstzeit
Autor Stolli
 - 28. Januar 2016, 16:39:15
Aber eine Versetzungsverfügung nach DZE gibt es doch garnicht, oder?
Autor wolverine
 - 28. Januar 2016, 16:00:19
Ich hatte seiner Zeit eine Versetzungsverfugung an die Uni mit Zusage der UKV. Eine Verfügung müssten Sie auch bekommen. Ob es da in Ihrem Fall TG, UKV oder etwas anderes gibt, kann ich aber nicht sagen. Da hat sich zuviel geändert.
Autor Stolli
 - 28. Januar 2016, 15:33:02
Ok, danke. Werde ich machen.
Aber vielleicht weiß ja hier trotzdem noch wer mehr darüber  ;)
Autor KlausP
 - 28. Januar 2016, 15:26:59
Ich würde ja den Fragen, der das behauptet.  ;) Nee, ernsthaft, stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den BFD, dann werden Sie einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfbelehrung bekommen.
Autor Stolli
 - 28. Januar 2016, 15:24:02
Die haben mir gesagt, dass sie nicht wissen das es sowas gibt.
Deshalb Frage ich hier nochmal, weil ich nämlich mal gehört habe das es geht.
Autor BulleMölders
 - 28. Januar 2016, 15:01:10
Zitat von: Stolli am 28. Januar 2016, 14:36:29
aus der Bundeswehr ausgetreten
Und in welchen Karnikelzüchterverband waren Sie?
Scherz beiseite, was hat der BfD auf Ihre Frage geantwortet?
Autor Stolli
 - 28. Januar 2016, 14:36:29
Hallo,

ich bin am 30.09.15 aus der Bundeswehr ausgetreten und bin jetzt Student. Ich war SaZ 12 und habe 3 Jahre lang anspruch auf Übergangsgebührnisse.

Jetzt zur Frage: Bezahlt der BFD mir die Miete für die Wohnung die ich für mein Studium benötige?
Ich habe vorher bei meinen Eltern gewohnt und das Studium ist 500km davon entfernt.

Ich hoffe auf Hilfe und bedanke mich schonmal im Vorraus auf eure Antworten