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Autor BulleMölders
 - 04. Februar 2016, 07:25:50
Bisher war es so das man auf See tatsächlich entsprechende Anrechnungsfälle angesammelt hat. Diese wurden bisher dann ausgezahlt. Frei hat man eigentlich nur bekommen, wenn man Anrechnungsfälle im Heimathafen (z. B. durch Wache) angesammelt hat.

Wie das nun seit dem 01.01.2016 genau geregelt ist, keine Ahnung.
Autor Fabian94
 - 03. Februar 2016, 20:25:29
Ist das denn so, dass man auf See "Überstunden" sammelt und die demensprechend zusätzlich frei machen kann?
Oder bekommt man die bezahlt?
Oder gibt es da ne ganz andere Regelung für?
Autor BulleMölders
 - 03. Februar 2016, 09:53:26
Wenn man nach der Rückkehr in den Heimathafen keinen Urlaub hat geht der Dienst normal weiter.
Autor swit
 - 03. Februar 2016, 08:28:53
 ;D

Vielen Dank. Und wie lange ist man dann wieder zu Hause, bis man wieder anrücken muss? :)
Autor SCPO
 - 02. Februar 2016, 22:40:42
Lange!

Nein, Scherz. Kommt darauf an. Welche Einheit. Fregatten / EGV sind im Allg. länger unterwegs, als Mineneinheiten.

Mit der neuen Arbeitszeitverordnung und dem Mehrbesatzungskonzept sollen die Abwesenheitszeiten aber verringert werden. So genau kann man das nicht sagen, aber in der neuen Struktur wird sich das für die Fregatten auf ca. 3-4 Monate einpendeln (so ist es zumindest angedacht). Im Moment sind aber teilweise auch Abwesenheitszeiten von 6-9 Monaten bei den Fregatten möglich.

Autor swit
 - 02. Februar 2016, 21:55:29
Hallo zusammen,
hab schon viele Erfahrungen hier sammeln können.
Ich konnte allerdings keine genaue, bzw. ungenaue Antwort auf meine Frage finden.
Wenn ich mich für die Marine entscheide, in welchen abständen, bzw. wielange und wie oft kommt man dann nach Hause?

Viele grüße