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Zitat... bei unseren lieben eigenmächtig abwesenden.....
Zitat von: Getulio am 09. Februar 2016, 18:52:19Zitat von: Jens79 am 09. Februar 2016, 17:13:20
Eine unwahre dienstliche Meldung wurde durch einen Soldaten? getätigt.
Gegen ihn wird nun disziplinar ermittelt.
Warum sollte denn gegen ihn strafrechtlich irgendwas gemacht werden? Versteh ich nicht...
Und was oder wer soll den "Zivilrechtlich"? was dagegen machen?
Es wird ggf. strafrechtlich ermittelt, weil Verstöße gegen das WStG nicht nur disziplinarisch, sondern auch zivil durch den Staatsanwalt verfolgt werden. Allerdings nicht "zivilrechtlich", das ist was anderes.
Demnach ist eine Doppelahndung nach Strafrecht und Disziplinarrecht möglich und alles andere als selten.
Zitat von: ulli76 am 09. Februar 2016, 17:18:23
Also deine Frau hat sich mit einem Kameraden betrogen? ...
Zitat von: Sicrall2010 am 09. Februar 2016, 17:15:01
Es ging im um Eingriff in eine Soldatenehe.
Zitat von: Jens79 am 09. Februar 2016, 17:13:20
Eine unwahre dienstliche Meldung wurde durch einen Soldaten? getätigt.
Gegen ihn wird nun disziplinar ermittelt.
Warum sollte denn gegen ihn strafrechtlich irgendwas gemacht werden? Versteh ich nicht...
Und was oder wer soll den "Zivilrechtlich"? was dagegen machen?