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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 11. Februar 2016, 11:52:35
Dann folgen Sie dem Rat von Ulli...

Wenn Sie sich dann ggf. am Ort des Stammtruppenteils eine Wohnung anmieten wollen...

Beachten Sie das Maklerkosten, so sie ggf. doch durch Sie zu tragen wären, in Ihrem Fall nicht von der Bw erstattet werden.

Autor KlausP
 - 10. Februar 2016, 22:32:04
Sie sind mit 28 Jahren nicht mehr zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet und somit muss der Dienstherr Ihnen auch keine Unterkunft mehr bereitstellen. Ausnahmen sind die Gelegenheiten, bei denen Sie dienstlich zum Wohnen in der GU verpflichtet (Übungen, Lehrgänge, Auslandseinsätze z.B.).
Autor su in spe
 - 10. Februar 2016, 21:49:01
Leider keine eigene Wohung (nicht mehr) vorhanden, und das schon seit  k napp 2 Jahren
Autor LwPersFw
 - 10. Februar 2016, 20:52:57
Haben Sie jetzt eine eigene Wohnung ?
Wenn ja... haben Sie den Mietvertrag beim KC vorgelegt ?
Wenn ja... was haben Sie dort zur Frage Umzugskostenvergütung erklärt ?
Wie weit ist diese Wohnung vom zukünftigen Stammtruppenteil entfernt ?
Autor Ralf
 - 10. Februar 2016, 20:15:23
Heimschläfer: nein  ;)
Autor su in spe
 - 10. Februar 2016, 20:07:17
was würde denn drauf stehen wenn die Kaserne genug Unterkünfte hätte?

Macht es Sinn schon jetzt (als Zivilist) Kontakt aufzunehmen mit der Stammeinheit, damit man ggf. einen Makler beauftragen kann?
Autor ulli76
 - 07. Februar 2016, 17:53:00
Nimm frühzeitig Verbindung mit der Stammeinheit auf, damit steigt die Chance, dass du zumindest so lange eine Unterkunft bekommst, bis du ne Wohnung gefunden hast
Autor Ralf
 - 07. Februar 2016, 17:24:59
Zumindest, dass sie so knapp sein können, dass du keine Unterkunft in Anspruch nehmen kannst.
Autor su in Spe
 - 07. Februar 2016, 17:19:13
Auf dem Stelleninformationszettel meiner Einplanung steht bei der Stammeinheit in Fettdruck "Heimschläfer". Weiter nichts..

Bin 28, heißt das das die Stammeinheit  keine Unterkünfte hat?