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Zitat von: Schnolle am 10. Februar 2016, 19:44:18BS wird ohne Vordienstzeit nix mehr da er die 33 Jahre nicht voll kriegt. Außer die maximale Dienstzeit steigert sich. Man könnte aber evtl noch Weiterverpflichte.
Zitat von: Schnolle am 10. Februar 2016, 22:01:38Wenn dem so wäre, dürfte man keine OA OffzMilFD ab 33 Jahren mehr zulassen, die noch SaZ sind. Ich gehe schwer davon aus, dass es die von KlausP aufgeführte Rechnung ist und/oder der KB sowas von wenig Ahnung hatte.
Mir hat das mein KB im KC so erklärt, dass man erst nach 33 Jahren Dienstzeit Pensionsansprüche erwirbt. Also, so sagte er mir ist ab 33 Jahren der Zug für BS abgefahren denn bis 65 sinds ja dann nur noch 32 Jahre, ergo kein BS weil keine Chance auf Pensionsanspruch.
Zitat von: Schnolle am 10. Februar 2016, 22:49:29
Bist du nicht gleich als BS übernommen worden? Oder erst SaZ und dann BS?
Zitat von: Andi8111 am 10. Februar 2016, 20:40:40Zitat von: Jay-C am 10. Februar 2016, 19:46:03
Was hier immer wieder behauptet wird, so aber nicht richtig ist:
Ich habe doch geschrieben, Anwartschaft für die PRIVATE KASSE.
Natürlich muss einen die GKV wieder aufnehmen, wenn man nach dem Wehrdienst in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechselt.
Weiß man das?
Die GKV muss einen ferne bei Bezug von Ersatzleistungen aufnehmen.
Was, wenn man sich selbständig macht? Dann in eine teure PKV? Nein, lieber auf Nummer sicher gehen. Vor allem, wenn man Familie hat, fährt man mit der freiwilligen gesetzlichen auf jeden Fall günstiger.
ZitatMir hat das mein KB im KC so erklärt, dass man erst nach 33 Jahren Dienstzeit Pensionsansprüche erwirbt.
Zitat von: Jay-C am 10. Februar 2016, 19:46:03
Was hier immer wieder behauptet wird, so aber nicht richtig ist:
ZitatBS wird ohne Vordienstzeit nix mehr da er die 33 Jahre nicht voll kriegt.