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Autor KlausP
 - 11. Februar 2016, 17:04:50
ZitatIch habe leider von Bundeswehr und den Vorschriften keine Ahnung.

Die TGV ist doch nicht alleine für die Bundeswehr gemacht. Sie gilt für alle Bundesbediensteten, die entsprechenden Vorschriften der Länder für ihre Bediensteten dürften davon auch nicht großartig abweichen.
Autor F_K
 - 11. Februar 2016, 17:00:11
Kein Trennungsgeld - weil privater Umzug.
Autor upado
 - 11. Februar 2016, 14:13:19
Habe ich mir angeschaut. Da steht was von Versetzung aus dienstlichen Gründen. Wenn man dann pendeln muss, ist ein Trennungsgeld nachvollziehbar.

Hier würde es sich ja genau umgekehrt verhalten. Der Dienstort bleibt, der 1. Wohnsitz ändert sich. Für diesen Fall habe ich leider nichts gefunden oder es ist mir nicht ersichtlich.

Ich habe leider von Bundeswehr und den Vorschriften keine Ahnung. Vielleicht kannst du meinen Horizont erweitern?  ;)
Autor KlausP
 - 11. Februar 2016, 13:52:01
Was sagt den die Trennungsgeldverordnung dazu?  ;)
Autor upado
 - 11. Februar 2016, 13:50:34
KlausP, du hast Recht. Ich habe nochmal nachgefragt. Sie ist SaZ 8.

Zum Trennungsgeld hätte ich noch eine Nachfrage:
Wenn Sie sich ummeldet, somit Ihren 1. Wohnsitz bei mir hätte, ihre Wohnung am Dienstort als 2. Wohnsitz behalten würde und in der Woche einmal und am Wochenende pendeln würde, hätte sie Anspruch auf Trennungsgeld?

die Änderung der Lohnsteuerklasse wäre wohl keine Verbesserung für sie, da ich doppelt soviel verdiene. Somit würde ich wohl in Steuerklasse 3 und sie in 5 gehen.
Autor KlausP
 - 11. Februar 2016, 12:33:30
StUffz SaZ 4 ist aber heutzutage auch ungewöhnlich.
Autor Tommie
 - 11. Februar 2016, 12:18:31
Es gibt genügend Ehepaare, die in verschiedenen Bundesländern ihren dienst versehen, in so fern ist die Ehe definitiv kein Versetzungsgrund! Und als SaZ 4 ist die Restdienstzeit überschaubar, so dass hier wohl eher nichts stattfinden wird!
Autor Remote 2016
 - 11. Februar 2016, 11:37:11
Hallo Uwe,

eine Beschleunigung der Versetzung kann ich mir durch die Heirat nicht vorstellen...

Sicherlich würde Ihr, im Falle der Heirat, Trennungsgeld, günstigere Eingruppierung in der LSt (falls du weniger als Sie verdienst) u.a. zustehen... Familienzuschlag zum Beispiel... beim Trennungsgeld gibt es gesonderte Vorschriften welche zu beachten sind... einfach mal googeln...
Autor upado
 - 11. Februar 2016, 10:27:52
Hallo an alle,

ich hoffe, ich bin hier richtig und jemand kann mir bei meiner Anfrage helfen.

Ich habe folgende Ausgangssituation:
Meine Verlobte (StUffz) ist in Rheinland-Pfalz als SaZ 4 stationiert und wohnt auch dort. Sie hat einen Antrag auf Laufbahnwechsel mit Versetzung nach Köln gestellt. Ich selber bin Landesbeamter in NRW, arbeite und wohne in Düsseldorf.

Wir möchten eigentlich erst nach Ihrer Versetzung und dem Zusammenziehen heiraten.

Meine Frage geht dahingehend, ob es Sinn macht oder Vorteile hat, jetzt schon zu heiraten, damit ihre Versetzung und eine gemeinsame Wohnsituation beschleunigt wird.
Wenn dem nicht so ist, könnte eine Heirat für sie andere Vorteile haben? Z.B., Trennungsgeld, o. ä.?

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Am besten mit Verweis auf die jeweilige Rechtsvorschrift. Vielen Dank.

Gruß, Uwe