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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tommie am 11. Februar 2016, 12:16:59
der Rechtsberater am KarrCBw
Zitat von: Tommie am 11. Februar 2016, 12:16:59
So lange die Bewährung läuft, stellt die Bundeswehr Sie definitiv nicht ein. Was danach ist, entscheidet der Rechtsberater am KarrCBw nach Akteneinsicht. Weiterhin hängt das ganze Procedere davon ab, welcher Straftatbestand der Verurteilung zu Grunde liegt!
Nachdem sieben Monate Jugendstrafe kein Pappenstiel sind, rechnen Sie mal mit einer Sperrzeit von drei Jahren ab Auslaufen der Bewährung!