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Autor Getulio
 - 12. Februar 2016, 14:12:49
Wie gesagt, heute ist auch das nicht mehr der Fall. Ich kenne Fälle, die schon beim KC erfolgreich gewesen waren und wo erst jetzt im Nachgang diese Prüfung läuft, auf Antrag BAPers bei BMVg Referat weiß ich jetzt nicht hundertprozentig.
Autor Tommie
 - 12. Februar 2016, 09:13:37
Die "Rechtsberatung" der dort tätigen Juristen beschränkt sich u. a. auf eine grobe Prüfung, ob es sich bei den in der unbeschränkten Auskunft aus dem BZR bzw. bei den FWD-Bewerbern in den Führungszeugnissen für Behörden um "Straftaten von erheblicher Bedeutung" gemäß Anlage C-14 zur ZDv A-1130/3, der ehemaligen ZDv 20/3, Teil C, handelt, bei denen die Bundeswehr ohnehin von einer Einstellung absehen würde! Die anderen Fälle werden dann schon an den zuständigen RB bei BAPersBw weiter geleitet.
Autor Getulio
 - 11. Februar 2016, 22:56:42
Mittlerweile auch das nicht mehr, das läuft wohl inzwischen über BMVg, hatte das letztens mal recherchieren müssen.

@Tommie: Okay, verstehe. Die Rechtspflege der Bw hat heute vielleicht ~200 Volljuristen, die RBs sind nur bei Dienststellen ab Divisionsebene aufwärts angesiedelt. Von daher macht es dann Sinn, wenn das damals Volljuristen waren, die man als Rechtsberater bezeichnete, ohne dass sie es im engeren Sinne waren.
Autor wolverine
 - 11. Februar 2016, 22:42:23
Ich hätte jetzt aber auch getippt, dass allein zuständig die RB des BAPersBw sind und nicht irgendwer im KarrC, der zufällig Jurist ist.
Autor Tommie
 - 11. Februar 2016, 21:51:46
Als Beispiel für das KarrCBw Stuttgart: Als ich noch dort war, waren sowohl die Leiterin des KarrCBw, als auch der Referatsleiter des Dez. 7 "Wehrüberwachung und Reservistenangelegenheiten" Volljuristen mit Befähigung zum Richteramt. Daher haben diese in solchen Fällen als "Rechtsberater" agiert und sich die Akten angesehen.

Ich wollte es nicht noch komplizierter machen, als es ohnehin schon ist ;) !
Autor Getulio
 - 11. Februar 2016, 19:35:04
Zitat von: Tommie am 11. Februar 2016, 12:16:59
der Rechtsberater am KarrCBw

Den gibt es nicht. Was das Ergebnis angeht, haben Sie aber Recht.
Autor KlausP
 - 11. Februar 2016, 12:31:55
Vor dem 30. Geburtstag bitte. Das 30. Lebensjahr darf bei Einstellung ohne verwertbaren Beruf noch nicht vollendet sein.
Autor Tommie
 - 11. Februar 2016, 12:24:13
Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn ja, dann sind Sie erst mit 40 Jahren "zu alt", weil ab da das BMF einer Einstellung zustimmen muss, was eher selten geschieht! Wenn nein, dann sollten Sie vor dem 29. Geburtstag eingestellt werden, weil Sonst definitiv zu alt sind, um ohne Beruf in einer höherwertigen als der Laufbahn der Mannschafter eingestellt zu werden!
Autor Crusoe
 - 11. Februar 2016, 12:21:29
Zitat von: Tommie am 11. Februar 2016, 12:16:59
So lange die Bewährung läuft, stellt die Bundeswehr Sie definitiv nicht ein. Was danach ist, entscheidet der Rechtsberater am KarrCBw nach Akteneinsicht. Weiterhin hängt das ganze Procedere davon ab, welcher Straftatbestand der Verurteilung zu Grunde liegt!

Nachdem sieben Monate Jugendstrafe kein Pappenstiel sind, rechnen Sie mal mit einer Sperrzeit von drei Jahren ab Auslaufen der Bewährung!

Hallo, Danke erstmal für die schnelle Antwort! 7 Monate sind ziemlich viel, richtig! Die Straftat war nun mal auch nicht ohne - das muss man ja nicht schön reden. In 3 Jahren bin ich 28, macht eine Bewerbung dann trotzdem noch Sinn - oder bin ich dann schon "zu alt"?
Autor Tommie
 - 11. Februar 2016, 12:16:59
So lange die Bewährung läuft, stellt die Bundeswehr Sie definitiv nicht ein. Was danach ist, entscheidet der Rechtsberater am KarrCBw nach Akteneinsicht. Weiterhin hängt das ganze Procedere davon ab, welcher Straftatbestand der Verurteilung zu Grunde liegt!

Nachdem sieben Monate Jugendstrafe kein Pappenstiel sind, rechnen Sie mal mit einer Sperrzeit von drei Jahren ab Auslaufen der Bewährung!

Autor Crusoe
 - 11. Februar 2016, 12:12:04
Hallo,

wie ist die aktuelle Lage bei der Bundeswehr? In der Zeit nach dem Aussetzen der Wehrpflicht hatte die BW ja einige Nachwuchsprobleme.

Nun aber noch mehr zum eigentlichen:

Ich war von 2009 bis 2011 als FWDL bei der BW und habe diese als OG verlassen. Im Jahr 2013 wurde ich rechtskräftig zu 7 Monaten Jugendstrafe, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung, verurteilt. Diese Jugendstrafe wird dieses Jahr auslaufen.

Wie hoch sind die Chancen schätzungsweise mit einer solchen Vorstrafe, als Wiedereinsteller angenommen zu werden?

Ich weiß, ihr seid und habt auch keine Glaskugel, aber trotzdem erhoffe ich mir hier ein paar Meinungen zu den grundsätzlichen Chancen.

Vielen Dank schonma.
Crusoe