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Zitat von: Phönix am 12. Februar 2016, 11:27:36
In einem anderen Thema habe ich gelesen wie ein Bewerber 7 Monate Jugendstrafe auf Bewährung bekamm. Und 3 Jahre Sperre bekam.
Zitat von: Phönix am 12. Februar 2016, 11:27:36Auch wenn Sie es sich noch so gern wünschen, wird Ihnen hier niemand eine auch nur im Ansatz seriöse Aussage dazu machen können.
Bevor alle sagen dies prüfen i.welche Leute während der Bewerbung will ich gerne wissen ob so eine Sperre bei mir in Frage kommt wenn ja - wie lang? Habe ja nicht soooo schlimmes gemacht aber ja ich bereue es! !
ZitatKann ich mit einer zwei jährigen Ausbildung uffz. Machen?
ZitatOder beim Bund eine andere Ausbildung machen im kaufmännischen Bereich ?
Zitat von: BulleMölders am 10. Februar 2016, 14:20:55Sie treffen es auf den Punkt! ! DANKE
Zu meiner Zeit gab es die 2 Jährige Ausbildung zum Verkäufer mit Theoretischer und Praktischer Prüfung vor der Handelskammer. Danach war man dann Verkäufer und hatte einen abgeschlossene Berufsausbildung.
Dann gab es einen neuen Ausbildungsvertrag zum Einzelhandelskaufmann über ein Jahr. Wenn man das Bestanden hatte, hatte man quasi eine zweite Berufsausbildung.
Wenn das Heute auch noch so ist, kann man ja nicht davon sprechen keine Ausbildung mitzubringen. In wie weit die dann verwertbar ist ist natürlich noch ein anderes Thema.
Zitat von: dunstig am 10. Februar 2016, 14:10:28Zusätzlich würde Ihnen im Bewerbungsverfahren der Makel anhaften, dass Sie die Ausbildung nicht vollständig abgeschlossen und sich nicht um eine neue Stelle bemüht haben.Eine Ausbildung wurde vollständig abgeschlossen; der Beruf "Verkäufer" ist nachwievor eine vollständige 2-jährige Ausbildung; wogegen der Kaufmann im Einzelhandel über 3 Jahre ausgelegt ist.
Zitat von: dunstig am 10. Februar 2016, 14:10:28Um also für den persönlichen Lebensweg vorzusorgen und auch für die Bundeswehr attraktiver zu sein, wurde schon alles wichtige gesagt:Das würde ich Ihnen hier auch raten; Sie haben später mit dem Abschluss "Kaufmann im Einzelhandel" andere Möglichkeiten als wenn Sie "nur" gelernter Verkäufer sind.Zitat von: turbotyp am 10. Februar 2016, 13:07:58Sofort Kontakt mit der IHK aufnehmen und eine neue Stelle vermitteln lassen. Das MUSS jetzt bei dir das Wichtigste sein.
Zitat von: turbotyp am 10. Februar 2016, 13:07:58
Sofort Kontakt mit der IHK aufnehmen und eine neue Stelle vermitteln lassen. Das MUSS jetzt bei dir das Wichtigste sein.
Zitat von: ex-GWDL am 10. Februar 2016, 14:01:49Zitat von: Phönix am 10. Februar 2016, 12:47:16Wie begründet Ihr Ausbildungsbetrieb denn dass sie statt des Kaufmann im Einzelhandel "nur" den Verkäufer gemacht haben?
Ende Mai habe ich meinen Verkäufer fertig. ... Jedoch bekomm ich jetzt aus betriebliche Gründe kein drittes Lehrjahr
Zitat von: Phönix am 10. Februar 2016, 12:47:16Wie begründet Ihr Ausbildungsbetrieb denn dass sie statt des Kaufmann im Einzelhandel "nur" den Verkäufer gemacht haben?
Ende Mai habe ich meinen Verkäufer fertig. ... Jedoch bekomm ich jetzt aus betriebliche Gründe kein drittes Lehrjahr