ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 17. Februar 2016, 15:16:02
Zeit Mietverträge sind schon möglich.
Steht die Geschichte mit Nachmietern im Vertrag?
Wer unterschreibt sowas, wenn beide (!) Mieter versetzt werden?
Zitat8.1.1 Kündigungsfrist
Ist im Mietvertrag keine kürzere Frist vereinbart worden, gilt für die Kündigung durch den Mieter
die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573 c BGB. Danach ist bei einem Mietverhältnis über
Wohnraum die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des
übernächsten Monats zulässig (sog. 3-Monatsfrist). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Das frühere Sonderkündigungsrecht für Soldaten und Beamte (Kündigung der Wohnung unabhängig
von der Nutzungsdauer mit einer Frist von 3 Monaten zum frühestmöglichen Termin) ist
mit dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes zum 1. September 2001 entfallen und gilt
ausnahmsweise noch für Verträge mit längerer Kündigungsfrist, die vor diesem Zeitpunkt eingegangen
wurden. Nach dem 1. September geschlossene Zeitmietverträge enden zu dem vertraglich
vereinbarten Termin.
Zitat von: KlausP am 17. Februar 2016, 15:01:01ZitatDort steht auch das keine Partei ein recht auf ordentliche Kündigung hat. ...
So eine Klausel wäre mMn unwirksam, dann dürften Sie ja niemals kündigen.
ZitatDort steht auch das keine Partei ein recht auf ordentliche Kündigung hat. ...