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Autor Wupper
 - 18. Februar 2016, 19:10:25
Danke für eure Antworten.
Autor Andyxmas
 - 18. Februar 2016, 14:02:31
Ich find die Aussage ja tatsächlich echt lustig.. Musste als "Betroffener" lachen auch wenn es net wirklich passt ;)

Nicht nur LEKE auch die mobilen sind jetzt nicht unbedingt nur am PC.


zum Thema Sicherheitsüberprüfung:

ich denke mal als EloKaUffz wirst du sogar Ü3 + Erweiterung noch über dich ergehen lassen dürfen.
Gewisse Lehrgänge sind nur mit Ü3 bzw. Ü3 Eingeleitet möglich.

Und wie mein Personalplaner in Köln meinte:
EloKaUffz ist leider ein wenig unattraktiv da sie denselben Job machen (gerade im stationären) wie ein EloKaFw bei weniger Bezahlung. ;) Also wird auch die Ü3 dann Fakt werden!
Autor Tommie
 - 18. Februar 2016, 11:25:07
Zitat von: Ralf am 18. Februar 2016, 11:19:54Nunja, im LEKE-Zug keine körperliche Anstrengung?

Nun ja, Ausnahmen haben, ... äh bestätigen die Regel ;D !
Autor Ralf
 - 18. Februar 2016, 11:19:54
Nunja, im LEKE-Zug keine körperliche Anstrengung?
Infos über EloKa: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=48381.msg494069#msg494069
Autor Tommie
 - 18. Februar 2016, 08:49:07
Heute steht "EloKa" mehr für "Ein Leben Ohne Körperliche Anstrengung" ;D !

Aber an der Tatsache, dass die meisten Soldaten dieser Truppengattung sicherheitsüberprüft sind, ändert das nichts! Und die Höhe der Sicherheitsüberprüfung regelt IS Org, also das, was man "damals(TM)" STAN nannte ;) !
Autor HG z.S.
 - 18. Februar 2016, 08:44:17
Zitat von: EloKa? am 17. Februar 2016, 23:42:44
Stimmt die Information?

Ich würde zumindest davon ausgehen. Zumindest damalsTM mussten auch die Mannschafter eine Ü2 ablegen – auch wenn es damalsTM noch Fernmeldeaufklärung hieß...   ;)

Ich meine mich zudem daran zu erinnern, dass den Bootsleuten auch eine Ü3 abverlangt wurde. Maate hatten zumindest teilweise auch eine Ü3, denn, um im Messraum der Flottendienstboote Dienst zu tun, wurde die erwartet.
Autor justice005
 - 18. Februar 2016, 06:25:43
ZitatStimmt die Information?

gut möglich

ZitatWas kommt auf mich zu?

Den Umfang der Sicherheitsüberprüfung kann man im SÜG nachlesen. Wer einer Überprüfung nach Stufe II unterliegt, steht in § 9. Was konkret gemacht wird steht in § 12 Absatz 1 (Stufe I) und Absatz 2 (Stufe II)

ZitatWerden angehörige Personen aus meinem Umfeld befragt?

Nein, nicht bei Stufe II. Die sogenannten Sicherheitsermittlungen finden erst bei Stufe III statt.


Autor EloKa?
 - 17. Februar 2016, 23:42:44
Hallo,

mir wurde eine 9-jährige Verpflichtung als EloKa Uffz angeboten. Auf einer externen Seite laß ich, dass alle angehenden EloKa-Rekruten einer Sicherheitsüberprüfung der Stufe II durch den MAD unterzogen werden.

Stimmt die Information?
Was kommt auf mich zu?
Werden angehörige Personen aus meinem Umfeld befragt?

Gruß