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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 20. Februar 2016, 13:41:40
Schreib halt auf, dass du während dieser Zeiten nicht beschäftigt warst: "Hiermit erkläre ich..." und Unterschrift drunter
Autor F_K
 - 20. Februar 2016, 12:01:46
Ja - mit der Wahrheit.

Also arbeitssuchend / arbeitslos - aufgrund eigener Versäumnisse nicht durchgehend gemeldet.
Autor Trance4Life
 - 20. Februar 2016, 11:47:28
Hallo,  :-[

ich habe vor kurzer Zeit ein Schreiben auf meine Bewerbung bekommen. In diesem Schreiben ist eine Anlage "Übersicht fehlende Unterlagen" zu finden.
Ich soll also einen "lückenlosen Tätigkeitsnachweis" vom 01/2012 - 08/2013 nachreichen.
Folgendes Problem: Ich war zu dieser Zeit in einer, sagen wir "selbstfinderisch, kreativen" Phase, also auch keine Arbeit und nur teilweise bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, da ich zu dieser Zeit auch sehr schlumprig mit allem umging. Mal nebenbei, ich hatte 2011 meine 1. Ausbildung geschmissen und fing erst wieder am 12.08.2013 mit einer neuen Ausbildung an.

Ich habe mir von der Agentur für Arbeit und auch schon von der Rentenversicherung, Nachweise geben lassen. Jetzt kann ich die Zeiten vom 17.03.12 - 10.04.12 // 21.06.12 - 21.11.12 // 04.04.13 - 29.04.13 // 03.05.13 - 11.08.13 nur nicht nachweisen. Für die Zeiten dazwischen habe ich von der Rentenversicherung und AfA jeweils Nachweise.

Wisst ihr eventuell wie ich das regeln könnte?

Ich bin dankbar für jeden Tipp

Liebe Grüße.