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Autor Ralf
 - 22. Februar 2016, 05:52:50
Also, Avioniker wird nichts mit dem FGM, aber dutzende andere Verwendungen, wobei es da auch auf die Fachrichtung ankommt, die du als FGM erlernt hast. Genaueres wird dir aber dann der Karriereberater beim Beratungsgespräch sagen.
Autor Ralf
 - 21. Februar 2016, 11:23:01
Ja, noch. Wobei es da auch noch nicht allzu viele Bewerber gibt. Es gibt da Überlegungen, in absehbarer Zeit die Einstellungsberufe für die EASA-Verwendungen drastisch zu reduzieren, um die Ausbildungsdauer nicht ausufern zu lassen.
Autor FoxtrotUniform
 - 21. Februar 2016, 09:50:27
Was bisher als Einsellungskriterium gar nicht betrachtet wird, sind EASA Lizenzen,  interessant für alles was Airbus oder Bombardier (der neue UHD wird ja zivil betrieben) heißt. Ein CAT B1 / 2 Holder würde viel Ausbildungszeit und -geld sparen. Aber bisher guckt man laut BAPersBw (Stand Janzar) nur auf den Ausbildungsberuf.
Autor Ralf
 - 20. Februar 2016, 21:39:03
Ja, das passt so. Ich schau am Montag mal nach, was da geht.
Wobei es auch gut sein kann, dass eine Einstellung auch für EASA Verwendungen möglich ist, da sind nur die Lehrgangsanteile länger. Aber hier tut sich auch was und die nutzbaren Beruf schränken sich ein, weil die Umschulung elendig lange dauert.
Autor FoxtrotUniform
 - 20. Februar 2016, 21:05:18
Sorry, falsch ausgedrückt. Rede natürlich von der Laufbahn.

Streiche: Feldwebel
Setze: Feldwebelanwärter

Autor Ralf
 - 20. Februar 2016, 20:22:25
Als Feldwebel würde er eh nicht eingestellt werden können mit einem Gesellenberuf.
Autor FoxtrotUniform
 - 20. Februar 2016, 17:37:39
Sehr wahrscheinlich wirst du nicht als Avionik-Feldwebel / CAT B2 Personal eingestellt werden.

Für den entsprechenden Ausbildungsgang ist ein bestimmter Einstellungsberuf erforderlich, um im Zuge der Akkreditierung keine Vollausbildung durchlaufen zu müssen. Das ist - wenn wir bei der klassischen Militärfliegerei auf Basis der A-1525 bleiben - vergleichbar mit dem zivilen Weg vom Fluggerätemechaniker (eventuell mit CAT A) zum CAT B2. Auch hier fordert die EASA (runtergebrochen aufs LBA) bestimmte Voraussetzungen für eine Part 66 Lizenz (das dürfte dir bekannt sein).

Solltest du für ein nach DEMAR oder EASA betriebenes Muster  (A400M / Airbus AXXX / G5000) eingestellt werden, kann ich deine Frage sogar zu 100 % beneinen. Außer, man stellt dich mit ZAW zum Fluggeräteelektroniker ein! Ob sowas gemacht wird, kann eher Ralf beantworten.
Autor Ralf
 - 20. Februar 2016, 16:46:41
Das kann dir dein Karriereberater sagen oder jemand, der vorm IntranetBw sitzt. Die Verwendung heißt aber sicherlich nicht Avionikmeister, sondern eher LfzAvionikFw und dann das WaSys.
Autor Wolfen
 - 20. Februar 2016, 16:27:55
Hi,

kann ich als gelernter Fluggerätemechaniker Avionikmeister (SaZ 12) werden oder geht das nur mit einer Elektro-Ausbildung?

Die Zugangsvoraussetzungen sind nicht so leicht herauszufinden, weil es den Beruf nur beim Bund gibt.


LG Wolf