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Zitat von: Getulio am 22. Februar 2016, 19:51:59
Kann ich mir schwer vorstellen. Ich kann das morgen ggf. nochmal in einem Kommentar nachsehen, aber ich würde davon ausgehen, dass Wohnsitz=Hauptwohnsitz ist. Macht ja auch Sinn, weil der Standort regelmäßig der Ort sein wird, an dem Sie die meiste Zeit verbringen, während man zum anderen Wohnsitz nur pendelt.
Der Nebenwohnsitz ist im BGB gar nicht genannt, sondern entspringt eben dem Meldegesetz. Entscheidend aber ist der Hauptwohnsitz, was sich ja auch bei Wahlen, der Steuer, Zuständigkeiten von Behörden usw. bemerkbar macht.
Zitat von: Getulio am 22. Februar 2016, 19:38:10
Die Antwort steht in § 9 BGB. Ich habe zwar gerade keinen Kommentar zur Hand, würde aber davon ausgehen, dass das den Hauptwohnsitz meint.