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Autor KlausP
 - 23. Februar 2016, 15:03:28
Okay, hab den ersten Beitrag falsch interpretiert.
Autor gast2
 - 23. Februar 2016, 14:50:44
@klaus P
das habe ich vor ein paar wochen gegeben das einverständnis, jedoch hat sich die situation mittlerweile geändert und ich habe eine neu gute arbeitsstelle in aussicht,deshalb würde ich die rdl gerne rückgängig machen.

das einverständnis des arbeitgebers- so sagte man mir -  braucht man erst wenn sechs wochen rdl-tätigkeit im jahr überschritten werden.

mkg
Autor KlausP
 - 23. Februar 2016, 14:39:03
Eine Heranziehung zu einer RDL erfolgt sowieso nur mit Einverständnis des Reservisten und in Absprache mit ihm. In der Regel wird auch das Einverständnis des Arbeitgebers gefordert.
Autor StOPfr
 - 23. Februar 2016, 14:11:12
Zitat von: gast2 am 23. Februar 2016, 13:58:17
...ich meine die arbeitsstelle geht hier nun einmal vor... 

Damit ist doch schon alles gesagt (abgesehen vom richtigen Rat von Interesse 1977  ;)).
Autor Interesse 1977
 - 23. Februar 2016, 14:08:28
Versuch es mal mit Gesprächen mit den selben Leuten, mit denen du die RDL angeschoben hast.
zuständiges KC, S 103, Einheit...usw...
Autor gast2
 - 23. Februar 2016, 13:58:17
hallo kameraden,

ich habe mich vor ein paar wochen für eine rdl (einverständniserklärung unterschrieben) gemeldet. da ich aber eine neue arbeitsstelle in aussicht habe, wäre dies jetzt - gerade in der probezeit - vom zeitpunkt sehr unpassend in der probezeit auf eine wü zu gehen.

gibt es da eine möglichkeit die wü abzusagen, bzw. auf einen späteren zeitpunkt zu verschieben?


ich meine die arbeitsstelle geht hier nun einmal vor, obwohl ich gerne rdl absolviere


vielen dank im voraus

mkg
gast2