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Autor Matti25
 - 27. Februar 2016, 20:46:43
@ Papierberg
Danke für die Beantwortung  ;)
Autor Papierberg
 - 27. Februar 2016, 20:35:51
"Wenn zwischen der Behandlungsmaßnahme und dem soldatischen Sozialbereich eine "innere Beziehung" bestanden hat"

Damit ist m.E. schlichtweg gemeint, dass die Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung im entschiedenen Fall der dienstlichen Sphäre zugerechnet werden konnte. Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung einer WDB und wenn er (wegen des nicht zweifelsfreien kausalen Zusammenhanges voraussichtlich) abgelehnt wird, konsultieren Sie einen Fachanwalt und prüfen die Erfolgsaussichten für ein Beschreiten des Rechtsweges. Stellen Sie sich (leider) auf eine kräftezehrende und nervenaufreibende Auseinandersetzung ein. Von meiner Seite alles Gute für Ihren Weg.
Autor Andi8111
 - 27. Februar 2016, 17:19:42
Nun, ich frage mich das auch immer immer wieder...
So oft werden Soldaten aufwendig operiert gehen in Reha und und und... Grund: Private Sportvergnügen....
Sicherlich ist es zivil auch so, dass das die Krankenkasse meist ohne Wenn und Aber zahlen muss, aber irgendwie komm ich mir als Truppenarzt doch bissl dumm vor, wenn der Typ dreimal im Jahr ne OSG Distorsion mit wochenlangem Ausfall und Physio hat, aufgrund seiner privaten Sportvergnügen.....

Naja, ich änder es eh nicht....

Den Fall, dass trotz MSG Sport gemacht wurde, hatte ich vor nem guten halben Jahr, da lief es auf eine empfindliche Disziplinarmaßnahme hinaus....
Autor ulli76
 - 27. Februar 2016, 16:43:02
Ja klar, DAS ist natürlich was anderes- MSG geschrieben und in der Freizeit Fussballspielen- DAS ließe sich disziplinar ahnden.
Autor Getulio
 - 27. Februar 2016, 16:34:35
Dazu kommt ja noch, dass Sport prinzipiell der Gesunderhaltung dient und es alles andere als unerwünscht ist, sich auch in seiner Freizeit entsprechend zu betätigen.

Anders sieht es vermutlich aus, wenn man bei bestehenden Verletzungen und entgegen ärztlichem Rat die Füße nicht still hält und so die Genesung gefährdet oder verzögert.
Autor ulli76
 - 27. Februar 2016, 16:29:55
Prinzipiell hat ein Soldat die Pflicht zur Gesunderhaltung. ABER: Er hat auch ein Recht auf Freizeitgestaltung. Da kann der Chef wenig machen. Ist natürlich schwierig, wenn der Soldat wegen wiederkehrender Verletzungen durch Freizeitsport z.B. seine Laufbahnausbildung nicht abschließen kann. Da muss man ggf. mal schauen, was man mit ihm macht.
Sonst kann der Chef seinem Soldaten aber nur in´s Gewissen reden.
Autor Ralf
 - 27. Februar 2016, 16:27:25
Vor ein paar Monaten hatten wir doch hier mal die Diskussion. Müsste man mal suchen, wen es interessiert.
Autor FoxtrotUniform
 - 27. Februar 2016, 15:12:41
Zitat von: funker07 am 27. Februar 2016, 14:06:59
Müsste bei sowas nicht mal der Disziplinarvorgesetzte überlegen, ob man dem Soldaten diesen privaten Sport untersagt?
Bekommt der Chef sowas überhaupt offiziell (nachweisbar) mit?

Für einen solchen Präventiv Befehl ist ein sehr enger Maßstab anzulegen. Ggf. würde ich - nach Rücksprache mit dem Rechtsberater - eine Disziplinarermittlung einleiten.
Der DV bekommt allerdings von sowas über den Truppenarzt nichts mit.



Zitat kenntlich gemacht
Autor LwPersFw
 - 27. Februar 2016, 14:20:10
Vorschriften zum Thema "WDB-Verfahren" :

A-1463/21
D-1463/22
D-1463/29
D-1463/32

Es gibt noch mehr zum Thema... zu finden im IntranetBw...
Vor allem bei "Vorschriften-Online".
Autor LwPersFw
 - 27. Februar 2016, 14:14:52
Zum Thema WDB :

Beantragt ein Soldat die Eröffnung eines WDB-Verfahrens, muss diesem Antrag stattgegeben werden.

Zu Haftungsfragen... hier Informatives aus einem Vortrag eines Referenten des BMVg

http://www.wehrmed.de/article/1920-haftungsfragen-bei-der-aerztlichen-behandlung-im-sanitaetsdienst-der-bundeswehr.html
Autor funker07
 - 27. Februar 2016, 14:06:59
OffTopic:
Zitat von: Andi8111 am 27. Februar 2016, 11:38:48
Diese und Folgeeinträge dominierten die letzten 15 Vorstellungen beim Truppenarzt.
Müsste bei sowas nicht mal der Disziplinarvorgesetzte überlegen, ob man dem Soldaten diesen privaten Sport untersagt?
Bekommt der Chef sowas überhaupt offiziell (nachweisbar) mit?

Kenne leider genug Fälle, bei denen der Soldat auf Grund privater Verletzungen (fast immer Fußball) länger und öfter ausgefallen ist.
Autor Ralf
 - 27. Februar 2016, 13:57:34
Ich bin sicherlich kein Prophet, dass es hier ein WDB-Antrag nicht ohne weiteres durchgehen wird. Ich selbst kämpfe derzeit auch mit so einem Problem und ich habe ein ursächliches Ereignis während eines Einsatzes und trotzdem wurde es erst einmal ablehnt.

Auf jeden Fall den Antrag stellen.
Autor Matti25
 - 27. Februar 2016, 12:39:23
Jemanden anzuklagen war nie die Absicht ;) Diverse/ Ähnlich gelagerte Fälle gab es anscheinend schon, sodass man sich auf diese Richterlichen Entscheidungen im Falle einer weniger zufriedenstellenden Begründung berufen und ggf sogar einen begründeten Widerspruch einlegen kann.
Mir ist egal wie das Ding heißt.
Ich werde zur Sicherheit einen Antrag stellen und auf das beste hoffen, in erster Linie nämlich Gesund zu werden und und vor allem auf die Entscheidung nächste Woche hoffen ob und wie ich die Ausbildung weiter bestreiten kann!
Einfach wird das bestimmt alles nicht.. Ja..
Autor ulli76
 - 27. Februar 2016, 12:25:26
Einfach wird das sicher nicht. Aber das ursächliche Ereignis ist für die Frage des Behandlungsfehlers nicht relevant. Er ist ja irgendwann wegen Beschwerden zum Truppenarzt und das wird dokumentiert sein. Auch die weiteren Vorstellungen werden dokumentiert sein. Daraus kann dann ein Gutachter sehen, ob die Behandlung adäquat war oder nicht. Und falls es zu Behandlungsfehlern gekommen ist, welche Folgen das hatte.
Es ist nicht erforderlich, dass das ursächliche Ereignis eine WDB war.
Autor F_K
 - 27. Februar 2016, 12:20:10
@ Ulli:

Alles richtig, allerdings scheint mir der notwendige Unfall ( Unfall Anzeige, WDB Blatt) nicht nachweisbar zu sein.
Behandlungsfehler nach Jahren nachweisen zu sollen, ist dann nochmal ne Nummer schwieriger ...