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Zitat von: Cally am 29. Februar 2016, 08:24:27Vollkommen irrelevant, das hat mit Hauptarbeitgeber nichts zu tun. Zu Zeiten der Steuerkarten, hatte ich es in der Hand welche Steuerkarte ich wem gebe und nach dieser hat der Arbeitgeber abzurechnen. Zu Zeiten der Elstam erhält der Arbeitgeber der die Elektronischen Lohnsteuerdaten als erste abruft die günstigere Steuerklasse und der zweite die Ungünstigere. Will ch das ändern muss ich zum Finanzamt und ie müssen die zuweisung der Steuerklassen zu den Arbeitgebern ändern. Das ganze geht aber nur für die Zukunft, soll heißen ab dem nächsten 1..
Ich meinem Fall ist die Bundeswehr dann doch rückwirkend dein Hauptarbeitgeber gewesen und die Dienstbezüge müssen auf der für dich günstigeren Steuerklasse abgerechnet werden sowie die sonstigen Einkünfte und LStKlasse VI nachversteuert werden.
Zitat[...] da bei Einkünften aus Selbständiger Arbeit das sogenannte Zuflussprinzip gilt[...]
Zitatwurde ich nach Papierlage ja quasi nie entlassen. Daher bin ich (obwohl ja eigentlich wieder) immer noch Soldat.
Zitat von: Julien90 link=topic=55665.msg576688#msg576688
-Zu Punkt 3 muss ich dich ein wenig berichtigen. Mein Anwalt hat es mir so erklärt: Da die Kündigung mit dem jetzigen Richterentscheid rechtswidrig ist und das nicht mehr anfechtbar ist, wurde ich nach Papierlage ja quasi nie entlassen. Daher bin ich (obwohl ja eigentlich wieder) immer noch Soldat.
ZitatWenn Du in 2 Instanzen gewonnen hast, dann lässt das darauf schließen, dass das BAPersBw gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts sogar Berufung eingelegt hat und das Oberverwaltungsgericht dann das Urteil des Verwaltungsgerichts dann bestätigt hat.- Das ist so richtig. Das Verwaltungsgericht hatte auf mehreren Seiten erklärt, das mein Fehlverhalten zwar eine Bestrafung verdient habe, aber der gesammte Zusammenhang mit den Stellungnahmen meiner Vorgesetzten, VP ect. von dem BAPersBw völlig ausgeblendet wurde. Daher war die Kündigung im Gesamtbild nicht rechtens.
ZitatIch könnte mir aber vorstellen, dass Du auf einen ZBV-Dienstposten kommst,[...]-Das habe ich mir auch schon gedacht. Wäre ja vom Vorteil, mich in der alten Einheit wieder Remilitarisieren zu können.
ZitatDer Betrag als Einmalzahlung in der Steuerklasse und[...]-Welche Steuerklasse? Ich denke wohl eher in der 6., quasi als Nebenjob abgerechnet. Müsste ja auch für die Zahlstelle am einfachsten zu rechnen sein, oder verstehe ich da was falsch?