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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 01. März 2016, 11:15:11
Und um Ralf noch zu ergänzen...

Die endgültige Festlegung der Erfahrungsstufe - im Moment sind Sie ja in Stufe 1 - dauert noch,
weil die dazu erforderlichen Durchführungsbestimmungen noch nicht in Kraft gesetzt wurden.

Bis dahin müssen Sie sich gedulden.

Auch die Berücksichtigung der Kinder durch das BVA kann etwas dauern.

Sobald Sie Ihre erste Bezügeabrechnung haben... oben rechts steht darauf Ihr Bearbeiter beim BVA.
Diesen können Sie zum Thema "Kinder" fragen, wann er die Zahlung aufnimmt.
(Aber bitte keine Frage zur Erfahrungsstufe ! Die Erstfestsetzung ist nicht Aufgabe des BVA!)

Autor Ralf
 - 29. Februar 2016, 20:09:50
ZitatMindestens 4 sollte es doch werden oder?
Ganz sicher nicht. http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51402.msg569382#msg569382
ZitatIn meiner Abrechnung steht exakt A5E. Mir wurde im Januar erklärt, dass das meine vorläufige Besoldungstufe ist, und die Erfahrungstufe noch angepasst wird.
Es wird wohl eher die Besoldungsstufe sein und die vorläufige Erfahrungsstufe, denn die wir noch später festgesetzt.
Autor dunstig
 - 29. Februar 2016, 19:43:24
A5E steht für die Besoldungsstufe A5 im einfachen Dienst. Als Leutnant hat man zum Beispiel den Zusatz G, also A9G.
Autor Hedi
 - 29. Februar 2016, 19:40:46
Vordienstzeit ist 4 Jahre, von daher müsste ich eigentlich auch schon OSG werden.

In meiner Abrechnung steht exakt A5E. Mir wurde im Januar erklärt, dass das meine vorläufige Besoldungstufe ist, und die Erfahrungstufe noch angepasst wird.

Gut, das ist nun 2 Monate her. Dürfte ja eigentlich nicht so lange dauern.

Mindestens 4 sollte es doch werden oder?
Autor Ralf
 - 29. Februar 2016, 19:30:21
ZitatMeine Erfahrungstufe ist noch nicht angepasst worden. Dort liege ich in der Besoldungstufe auf A5E. Müsste ich nicht höher eingestuft werden?
Was ist denn A5E? Wie viel Vordienstzeit hast du und in welcher Erfahrungsstufe bist du jetzt?
Autor Hedi
 - 29. Februar 2016, 19:15:01
Danke für die schnelle Antwort!

Dann werde ich mal prüfen, ob der Sachbearbeiter morgen mal Lust auf ein Gespräch mit mir hat.

Das ist aktuell eine ganz nette Rödelei hinter dem Geld her... Das war auch schon mal alles etwas einfacher.

Autor KlausP
 - 29. Februar 2016, 19:10:24
Ich nehme an, dass die zahlungsbegründenden Unterlagen noch nicht vollständig bei Ihrem Bearbeiter auf dem Tisch liegen. Das Einpflegen in SAP durch den Perser ist ja die eine Sache, es kommt aber auch drauf an, wann das dann beim Bearbeiter landet. Wenn der Eingabetermin für die Besoldung für Februar schon durch war, kann er wieder nur einen Abschlag anweisen. Das kann aber nur der Bearbeiter beantworten.
Und Trennungsgeld wird gesondert eingereicht und abgerechnet, das hat mit der eigentlichen Besoldung nichts zu tun.
Die Festlegung der Erfahrungsstufe müsste durch das BAPersBw vorgenommen werden - jedenfalls meiner Ansicht nach.
Autor Hedi
 - 29. Februar 2016, 19:04:07
Sorry, Dienstgrad vergessen: Stabsgefreiter.
Autor Hedi
 - 29. Februar 2016, 18:28:27
Hallo zusammen,

ich möchte euch mal um Rat fragen, da ich bisher bei meinem Zuständigen Sachbearbeiter auf Granit stoße.

Ich bin seit dem 04.01.2016 Wiedereinsteller in der Mannschaftlaufbahn.

Irgendwie bekomme ich nicht den Lohn heraus, den ich laut Besoldungsrechner bekommen sollte.

Kann mir wer erläutern, ob die Angaben die von diversen Rechnern ausgespuckt werden überhaupt der Realität entsprechen? Was müsste ich bei den Ergebnissen zusätzlich berücksichtigen?

Die letzten beiden Monate habe ich jeweils einen Nettoverdienst in Höhe von 1800 Euro erzielt.

Laut Rechner müsste ich aber locker bei 2100 Euro liegen!

Ich bin 33 Jahre alt, unverheiratet, habe zwei Kinder. (3 und 8). Beide sind vom Perser ins System eingepflegt, bzw die Unterlagen nach Düsseldorf geschickt worden.

Den ersten Antrag auf Trennungsgeld habe ich für Januar Mitte Februar gestellt. Dementsprechend bin ich auch von den Kosten für die Unterkunft befreit. (Fahre unter der Woche nicht nach Hause)

Meine Erfahrungstufe ist noch nicht angepasst worden. Dort liege ich in der Besoldungstufe auf A5E. Müsste ich nicht höher eingestuft werden?

Ich wäre euch für Antworten sehr dankbar!