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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 08. März 2016, 09:47:10
Kostentechnisch nimmt sich das nicht viel. Zivilpatienten bringen ja nicht nur dem behandelnden SanStOffz Geld, sondern auch dem Dienstherrn. Dazu kommt noch ein Imageeffekt, da gerade Privatpatienten sehr zufrieden mit ihrer Behandlung sind.
Inzwischen hat sich auch die Policy insgesamt geändert. Früher gab es ja sogar die Regelung, dass Soldaten in zivilen Krankenhäusern in eine Bw-Einrichtung verlegt werden mussten, sobald das möglich ist. Inzwischen bleibt der Soldat bis zum Abschluss der Behandlung im gleichen Krankenhaus. Früher wurden die Kameraden quer durch die Republik gekarrt um in den BWKs behandelt zu werden. Inzwischen ist die Behandlung in heimatnahen Krankenhäusern gerade was Operationen angeht, gang und gäbe.
Anträge zu Metallentfernungen im ursprünglich operierenden Haus werden in der Regel genehmigt.

Nicht das das falsch rüber kommt- ich habe auch die Nachteile erlebt- Soldaten deren OP-Termin immer wieder verschoben wurde, weil OP-Kapazitäten gefehlt haben und gleichzeitig wurden Privatpatienten einbestellt. Oder Fachuntersuchungen vor OP, die nicht im eigenen Haus durchgeführt werden konnten, weil der Kollege seine Kapazitäten voll für Privatpatienten nutzte. Nichtverfügbarkeit eines Facharztes für Rückfragen und längere Wartezeiten für Soldaten weil der Kollege morgens seine Privatpatientensprechstunde hatte.
Autor benba
 - 06. März 2016, 22:02:44
Zitat von: ulli76 am 06. März 2016, 15:47:27
...
Für Soldate hat das aber nicht nur Nachteile. Die Behandlung im zivilen Wunschkrankenhaus oder beim zivilen Wumschfacharzt ist gang und gäbe
...

Und für den Dienstherren? Wer trägt die Kosten? Aber wie so immer, die Verhältnismäßigkeit ist halt entscheidend und letztendlich muss das jeder der Ärzte/Kameraden für sich ausmachen.
Autor F_K
 - 06. März 2016, 16:11:01
@ Andi:

Zeitliche Planung ist ja Aufgabe des LKdo - nicht des TA.

Konkretes Beispiel: Deutlich übergewichtiger S3 Fw bei ZMZ - bekommt beim BFT Probleme.

Hat der TA tauglich geschrieben, hat er gegen Vorschriften verstoßen und trägt die Verantwortung.

Hat der DV eine Ausnahmegenehmigung beantragt, ist ein anderer Arzt und der DV verantwortlich.

Aus meiner Sicht ist da die Sachlage eindeutig, und der Versuch daran zu drehen eine Dienstpflichtverletzung.
Autor ulli76
 - 06. März 2016, 15:47:27
Man muss da sehr unterscheiden: Dass ein SanOffz neben seinem Dienst eine Praxis betreibt ist eher selten. Dass derjenige in der Praxis eines Lebenspartners mitarbeitet kommt schon eher vor.
Viele SanOffz haben aber Nebenjobs- oft im Rettungsdienst- die Gründe sind unterschiedlich: Inübungshaltung, Zusatzverdienst, Abwechslung.

Dann gibt es die Möglichkeit für Ärzte zivile Patienten in den BWKs zu behandeln:im ambulanten Bereich nur Privatpatienten, im ststionären Bereich auch gesetzlich Versicherte.Das ist an sich nichts schlechtes. Rein fachlich kann man das mit einem erweiterten Patientenspektrum begründen. Der ein oder andere hat es aber übertrieben und behandelt fast keine Soldaten mehr. Und auch bei Terminvergaben kann schonmal der Eindruck entstehen,dass zivile Patienten bevorzugt werden. Da ist halt der Chefarzt gefragt.
Für Soldate hat das aber nicht nur Nachteile. Die Behandlung im zivilen Wunschkrankenhaus oder beim zivilen Wumschfacharzt ist gang und gäbe
Autor Andi8111
 - 06. März 2016, 15:41:12
So sehe ich das auch... Deswegen bekomme ich ja Gegenwind vom Ltr. und vom LKdo^^

Nur der medizinische Dienst des KC ist auf meiner Seite ;)

Aber die bekommen ja alle eine Ausnahmegenehmigung, durch die Bank. Die Zeit, die es dauert, ist denen leider nur zu lang...

PS: Da ich beide Approbationen abdecke: Es ist auch in der Zahnarztgruppe so^^ Manche kommen zur EU mit einem total maroden Gebiss... da schreibe ich dann auch V37.. interessiert nur niemanden ;)

so what^^
Autor F_K
 - 06. März 2016, 15:38:24
@ Andi:

Wenn eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, darf der TA nicht tauglich schreiben - so ein Statement hätte ich dem LKdo um die Ohren gehauen.

Es geht ja um Verantwortung und Zuständigkeiten.
Autor Andi8111
 - 06. März 2016, 15:33:50
Da kann ich wieder nicht evaluieren, wie du das gemeint hast...
Autor StOPfr
 - 06. März 2016, 13:39:25
Gut erklärt findet sich in vielem ein Sinn  ;)!
Autor Andi8111
 - 06. März 2016, 12:59:51
Addendum:
Die BWK haben für ambulante Kassenpatienten KEINE Zulassung. Aus diesem Grunde DÜRFEN die, wenn überhaupt, nur PRIVATE Patienten annehmen.

Das sticht natürlich auch ins Auge, keine Frage.... Wenn es so wäre, dass alle BWK Institusermächtigt wären, sähe das anders aus... drei Nummern: Soldaten, Private, Gesetzliche... Da aber der Hauptteil des Tagesdienstes auf die Soldaten entfallen muss, sehen die Dienstpläne in den BWK nach meiner Auskunft nur einen Nachmittag für private Patienten vor. Ist das schlimm? Ich glaube nicht.
Autor Andi8111
 - 06. März 2016, 12:56:08
Zitat von: miguhamburg1 am 29. Februar 2016, 08:39:49
@Andi8111, Ihre Argumentationsqualität gleicht so ein wenig wie die vieler Anderer: Meine AGA war die Härteste, die es jemals gab!

Wir sind uns doch hier hoffentlich darüber einig, dass derartige "Tauglichmachung" weder dem nachfolgenden Dienstalltag gerecht wird, noch dass es gerade hinsichtlich der Besonderheiten des militärischen Dienstes zuträglich ist, dass Leute auf Seitenwegen tauglich geschrieben werden. +

Das Problem meines Erachtens ist, dass aus jedem Ereignis und jeder Meldung schnell die Überzeugung erwächst, das sei neu oder irgendwie sensationell. Wenn dies einige Journalisten in der Hektik des Alltags oder wahlweise darum tun, weil es in den "Kram" passt, ist eine Seite. Gleich als Nutzer auf diesen Zug aufspringen und den "Untergang der Bundeswehr" herbeireden, ist ganz sicher vollkommen unangemessen.

Wir haben uns da mißverstanden: Ich argumentiere, dass ich es nicht gutheißen kann, dass diese "Tauglichmachung" überhand nimmt. Die Kameraden sagen, dass das auch früher schon so war und ich habe mit meinem vorherigen post nur aufgegriffen, dass es sicherlich nicht förderlich für die ganze Sache ist, wenn man "die Vergangenheit und die Fehler, die dort gemacht wurden, heute mit funkelnden Augen verklärt". Sprich: Ich empfand es früher nicht so, aber die Kameraden sagen, es war so...

Sei es, wie es sei, ich habe jetzt wieder 20 Reservisten eingestellt und 13 guten Gewissens nicht einstellen können. Da kam gleich Tags drauf der Anruf aus dem LKdo, was mir einfällt, bislang gabs nie nie nie Probleme und es würde ja eh bei allen eine Ausnahmegenehmigung gemacht und da kann ich sowieso gleich T2 hinschreiben....

Da hab ich dann ersteinmal sparsam geschaut.....

BTW: Ja, BW Ärzte dürfen im Rahmen der "in Übung Haltung" Nebentätigkeiten ausüben. Diese sollten das umfassen, was einen der Dienst nicht bietet. Klassischerweise ist z.B. das Patientenangebot von chronisch Herzkranken und schwer kranken Tumorpatienten eher mau (gottseidank) weshalb z.B. in diesen punktuell herausgegriffenen Gebieten Nebentätigkeiten zum Kompetenzerhalt genehmigt werden. Ob und in wie weit die Kollegen das ausnutzen, vermag ich nicht einzuschätzen, da ich hauptsächlich in der Truppe bin. Aber: Im BWK meines Vertrauens behandelt der Chef der Orthopädie an einem Tag in der Woche auch "normale" Patienten in der Ambulanz und führt Visiten auf den Stationen noch selbst durch... Insofern ist das allgemein gehaltene "Gerücht", dass alle das "so machen" nicht haltbar.

Richtig ist, dass viele Truppenärzte zum Kompetenzerhalt Notfallmedizin (in der Kaserne passieren halt sehr sehr wenige Unfälle, die diese Kompetenz erfordern; auch hier wieder: gottseidank) eine Nebentätigkeit im Rettungsdienst ausüben. Schlimm? Nein.

Aber ich denke, bei beiden angesprochenen Themen, dass die Meinungsmacher der Zeitung schlampig und einseitig recherchiert haben...
Autor benba
 - 05. März 2016, 21:04:44
Ist dies nicht, wie für jeden anderen Soldaten eine Nebentätigkeit, die genehmigt werden muss? Und zudem strengen Auflagen unterliegt (habe da gerade etwas von 8 Stunden im Monat? im Kopf)?
Autor Andi
 - 03. März 2016, 08:00:40
Zitat von: FrankP am 01. März 2016, 14:36:15
Ist das tatsächlich häufig der Fall, dass "Bundeswehrärzte" (Bezeichnung der "Welt") "nebenbei" noch auf eigene Rechnung unterwegs sind?

Ja, das ist leider völlig normal. Das geht soweit, dass die Fachärzte in den Bundeswehrkrankenhäusern das dienstliche Material und die dienstlichen Räumlichkeiten für ihre privaten Sprechzeiten nutzen dürfen.
Bei diversen Bundeswehrfachärzten führt das schlicht und einfach dazu, dass die Behandlungszeiten für Soldaten eingeschränkt werden, während die Behandlungszeiten für ihre privaten Patienten koste es, was es wolle aufrecht erhalten werden.
Böse Zungen behaupten, dass es einige Abteilungsleiter an BwK gibt, die seit Jahren keinen Soldaten mehr behandelt haben und Befunde für Soldaten nur noch unterschreiben, während Diagnose und Behandlung regelmäßig den angehenden Fachärzten überlassen wird.
Und wer mal die Probe aufs Exempel machen will kann sich ja mal auf den Seiten des BwK Hamburg umschauen und sich anschauen, wo überall explizit auf die Terminvergabe für Privatpatienten hingewiesen wird und sogar gesonderte Telefonnummern nur für Privatpatienten existieren.
Und dann gibt es da noch einige andere recht Interessante Entwicklungen, wie z.B. das Fachsanitätszentrum Hannover, wo es einen Augenarzt gibt, der laserwillige Soldaten in seiner Privatpraxis auf private Kosten (zahlt der Bund nicht) lasert und dann dienstlich die Nachsorge sicherstellt. Sicherlich ein sehr wirtschaftliches Geschäftsmodell für ihn.

Gruß Andi
Autor OSG Oschi
 - 02. März 2016, 07:41:26
Ob nebenbei Praxen geführt werden, kann ich nicht sagen. Allerdings ist es üblich, dass vorallem in den BwK´s  Privatpatienten Gang und Gebe sind. Vielleicht ist ja auch nur das damit gemeint.
Autor Pericranium
 - 01. März 2016, 16:19:24
Ich  kenne nur den Fall, dass halt BW-Ärzte nebenher in einer Praxis mitarbeiten, aber diese nicht selbst als GF führen.
Autor MarcB
 - 01. März 2016, 15:44:10
@Terek
der fragliche Arzt ist Oberfeldarzt am BWK Koblenz