ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 01. März 2016, 11:33:46Mach doch erst einmal, dann schau weiter. Einfach nur enttäuscht zu sein und mit dem Fuß aufzustampfen hilft nicht weiter. Wenn z.B. die Vordienstzeit nicht im Datenbestand wäre, ist ja klar, dass es so kommen muss. Und die Beförderung kann ja noch kommen, es heißt doch nicht, dass diese zeigerecht da sein muss.
Stellen Sie diese Frage Ihrem PersFw ... da dieser Einblick in Ihre Unterlagen hat...
Zitat
§ 8c Wehrdienstzuschlag
(1) Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten, erhalten einen Zuschlag.
(2) Der Wehrdienstzuschlag beträgt für jeden Tag des freiwilligen Wehrdienstes 1.
ab dem ersten Dienstmonat 16,50 Euro,
2.
ab dem siebten Dienstmonat 22,50 Euro,
3.
ab dem 13. Dienstmonat 24,50 Euro und
4.
ab dem 19. Dienstmonat 26,50 Euro.
(3) Der Zuschlag wird mit dem Wehrsold für den Folgemonat gezahlt. Für den letzten Monat des freiwilligen Wehrdienstes wird er an dem für den Folgemonat geltenden allgemeinen Zahltag gezahlt. § 2 Absatz 3 gilt entsprechend.
ZitatWäre es nicht möglich gewesen, mich bis zum Start Offizierslaufbahn SaZ zu machen?Warum? Grundsätzlich wäre ja eine Einstellung vorher nicht notwendig, um dich zum 01.07. zum OA zuzulassen. Man nunmehr gesagt, wer unbedingt vorher will, kann als FWDL kommen, da ja dieser auch monatsweise festgesetzt werden kann. Msch werden mind. als SaZ04 eingestellt, das ist mittlerweile die Mindestverpflichtungszeit, Stellen unter SaZ04 werden auch nicht mehr ausgeschrieben, da alles andere an Kurzdienern über den FWD abgedeckt werden. Solange die Zeit als FWD (bis max. 23 Monate) ausreicht, wird man niemanden zum SaZ ernennen. Der Bedarf dafür besteht ja nicht.